Tipp der Abfallberatung: Altmedikamente richtig entsorgen

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Beim Aufräumen des Arzneischranks finden sich immer wieder Medikamente mit abgelaufenem Verfallsdatum oder nicht mehr benötigte Reste. Dabei stellt sich die Frage, wie all die Tabletten, Säfte und Salben richtig zu entsorgen sind.

Altmedikamente„Arzneien deren Beipackzettel keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthalten, können über die Restmülltonne entsorgt werden!“, weiß Stefanie Lieg, Abfallberaterin der Kreisentsorgungsgesellschaft GWA. Keinesfalls dürfen Altmedikamente in das Waschbecken oder die Toilette gegeben werden, da sie den Wasserkreislauf belasten.

Der Entsorgungsweg über die Restmülltonne ist möglich, weil der Hausmüll aus dem Kreis Unna in der  Müllverbrennungsanlage Hamm verbrannt wird. Während der kontrollierten Verbrennung bei sehr hohen Temperaturen werden die arzneilichen Wirkstoffe zerstört, so dass kein Eintrag in die Umwelt erfolgen kann.

Das Entsorgen der Altmedikamente über die Restmülltonne erfordert jedoch besondere Sorgfalt, damit ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann. Medikamente gehören nicht in Kinderhände. „Damit die Arzneimittel als solche nicht zu erkennen sind, ist es zum Beispiel hilfreich, sie mit anderem Restmüll vermischt in einen Müllbeutel zu geben und diesen zu verknoten“, rät die Abfallexpertin. Tabletten sollten dabei in den Blistern bleiben. Einwegspritzen und Kanülen sollten vorher in stichfesten Behältnissen gesammelt werden. Auch gebrauchte Verbände, Pflaster und Mullbinden gehören allesamt ebenfalls in die Restmülltonne. Umverpackungen und Beipackzettel lassen sich im Altpapier entsorgen.

„Wer ganz sicher gehen möchte, dass Altmedikamente nicht in unbefugte Hände geraten, kann sie auch kostenlos an den GWA-Schadstoffannahmestellen und am Umweltbrummi abgeben“, sagt Stefanie Lieg.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der GWA-Abfallberatung am gebührenfreien Infotelefon unter 0 800 400 1400 – montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr sowie unter www.gwa-online.de