Der Protest geht weiter: BI und Grüne pflanzen 40 Bäume auf die Trasse für die L821n

BI und Grüne haben am Donnerstagmorgen 40 Bäume auf die Trasse der L821n gepflanzt.

Straßen.NRW hat am Mittwoch Platz geschaffen für die L821n, die ab diesem Sommer gebaut werden soll. Doch die Bürgerinitiative gegen diesen Straßenneubau und die Bergkamener Grünen haben schnell darauf reagiert und am Donnerstagmorgen auf der geplanten Trasse rund 40 neue Bäume, Eschen, Blauglocken, Pappeln, Hibiskus und andere Sorten gepflanzt.

Klar ist den beteiligten, dass es sich hier nur um einen symbolischen Akt handelt. Doch die Hoffnung, die neue Straße zu verhindern, haben sie noch nicht aufgegeben. Geplant ist, noch einmal die Gerichte zu bemühen. Ein Ansatzpunkt sei hier ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, erklärte der Vorsitzende der Bergkamener Grünen Rolf Humbach. Demnach sei der zeitliche Abstand zwischen der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für des Planfeststellungsverfahren, das 2008 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen wurde, und dem eigentlichen Baubeginn von rund 11 Jahren zu groß. Der Planfeststellungsbeschluss sei deshalb hinfällig.

Die Bürgerinitiative und die Grünen hatten am Mittwoch nicht nur durch Protestaktionen versucht, die Rodung der Bäume zu verhindern. Nach ihrem Befund wurde zumindest gegen eine Auflage der Bezirksregierung für die Rodungserlaubnis verstoßen. „Bevor die Bäume gefällt werden, mussten sie die Löcher in den Stämmen, die Fledermäuse als Nester nutzen können, untersuchen und auch fest verschließen“, erklärte Rolf Humbach. Nach der Feststellung von BI und Grünen gab es in den Stämmen Löcher, die nicht verschlossen waren.

Am Donnerstagmorgen hatte Straßen.NRW eine Pressemitteilung verschickt. Wörtlich heißt es dort: „Arbeiten an Bäumen und Gehölzen müssen Ende Februar enden, um nicht in die dann beginnende Vegetationsperiode hineinzureichen. Und weil an den Gehölzen derzeit keine Blätter sind, kann ausgeschlossen werden, dass beispielsweise Vögel bereits ihre Nistplätze bezogen haben. Und auch das Vorkommen von Fledermäusen wurde im Vorfeld der Arbeiten überprüft.

„Wir haben uns sofort wegen der Löcher mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Kreisumweltamt in Verbindung gesetzt“, berichtet Rolf Humbach. Dort habe man aber keine Möglichkeiten gesehen, die Rodungsarbeiten zu stoppen. Dieser Vorfall werde aber der Bezirksregierung gemeldet.

Fortsetzen werden Bürgerinitiative die Sonntagsspaziergänge am 3. März. Treffpunkt ist um 15 Uhr die Kuhbachbrücke an der Realschule Oberaden. Für diesen Sonntag konnte der Veranstalter der Protestmärsche, Rolf Humbach, nicht nur erneut den Bundestagsabgeordneten und agrarpolitischen Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, Friedrich Ostendorff, gewinnen, sondern auch den Kandidaten von Bündnis 90 / Die Grünen des hiesigen Wahlkreises für die Europawahl 2019, Jan Ovelgönne.




Kreistag einig: Bergkamen braucht einen Bahnanschluss

Bergkamen an die Bahn. Die Idee verbirgt sich hinter einem im Kreistag diskutierten Antrag von SPD- und CDU-Fraktion. Danach soll die immerhin rund 50.000 Einwohner zählende Stadt das bekommen, was alle anderen Kommunen im Kreis schon haben: einen Bahnanschluss für die Personenbeförderung in alle Himmelsrichtungen.

Versuche, Personen auch mit der Bahn nach Bergkamen und retour zu bringen, gab es einige. Der neue Schwung ist Erkenntnissen aus dem letzten Jahr geschuldet. Zwischen Juli und September 2018 war die Verbindung Hamm – Dortmund gesperrt. ICE-, IC und Regionalzüge wurden anders aufs Gleis gesetzt, fuhren z. B. auf der Hamm-Osterfelder Bahn hin und her.

Bahnanschluss in Bedarfsplan aufnehmen
Die wird eigentlich nur für den Güterverkehr genutzt und ist, so argumentiert die Bahn bislang, ausgelastet. Das glaubt der Kreistag unisono nun nicht mehr so recht: In der Sitzung am 26. Februar beauftragte die Politik den Landrat, sich für den Anschluss der Stadt Bergkamen an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einzusetzen. Der Zeitpunkt ist gut gewählt: Der ÖPNV-Bedarfsplan des Landes wird derzeit ebenso überarbeitet wie der Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe.

Auch aus Sicht der Kreisverwaltung ist die SPNV-Anbindung der Stadt Bergkamen weiterhin notwendig und weiter zu verfolgen. So steht es in der Stellungnahme des Kreises zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, die vom Kreistag gestern verabschiedet wurde. PK | PKU




Bergkamen an die Bahn: Antrag von SPD und CDU im Kreistag

Bergkamen an die Bahn. Die Idee verbirgt sich hinter einem Antrag von SPD- und CDU-Fraktion. Danach soll auf der Bahnstrecke Dortmund, Bergkamen, Hamm (Hamm-Osterfelder-Bahn) eine Regionalbahn zur Personenbeförderung eingesetzt werden. Zur Diskussion steht der Antrag sowohl im Kreisausschuss als auch im Kreistag in der kommenden Woche.

Beraten wird in beiden Gremien außerdem über Zuschüsse für Partnerschaften und über die Kostenübernahme für ein Azubi-Ticket. Ebenfalls auf der Tagesordnung beider Gremien steht die Frage, ob elektronische Abbiegeassistenten in kreiseigene LKW und in die Fahrzeuge der Kreisgesellschaften wie z.B. VKU oder GWA eingebaut werden können.

Der Kreisausschuss tagt am Montag, 25. Februar ab 16 Uhr im Sitzungstrakt im Kreishaus Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17. Der Kreistag trifft sich am Dienstag, 26. Februar um 15 Uhr in der Aula des Hellweg Berufskollegs, Platanenallee 18 in Unna.

Alle Vorlagen der öffentlichen Sitzungen finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Kreistaginformationssystem „SessionNet“). PK | PKU




Bürgerinitiative gegen die L821n hält den Planfeststellungsbeschluss für nicht rechtmäßig

Die Bürgerinitiative gegen den Bau der L821n hat jetzt noch ein Mal ein Schreiben an Parteien und Behörden verschickt. Darin stellt sie fest, dass sie den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Ortsumgehung für nicht rechtmäßig hält, weil er die Starkregenereignisse in den zurückliegenden Jahren nicht berücksichtigt. Gleichzeitig begrüßt sie, dass der Stadtrat am Donnerstag über dieses Thema diskutiert. Hier hat die SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, in dem unter anderem der Verzicht auf die Rodungsmaßnahmen wegen dieser noch ungeklärten Wasserprobleme gefordert wird.

Hier das Schreiben der Bürgerinitiative im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erinnern an folgenden Sachverhalt:

Die Planungsgrundlagen hinsichtlich der hydraulischen Berechnungen zur Entwässerung der Straße berücksichtigen derzeit Regenereignisse bis ca. 1992. Somit können die in den letzten Jahren vermehrt und deutlich intensiveren Regenereignisse nicht in die Planungen eingeflossen sein. Des Weiteren basiert die zur Zeit noch gültige und aktuelle hydraulische Berechnung darauf, dass die geplanten Mulden und Rigolen Systeme d. Gr. n. allesamt miteinander verbunden sind und entsprechende Notüberläufe in planmäßig dimensionierten Rohrleitungen zur Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach zwingend vorzusehen sind, u. a., da ja bekanntermaßen die Versickerungsfähigkeit des Geländes als gering einzustufen ist. Rigolen sind im Übrigen im Bereich der Straße auch nicht überall statthaft, da höhenmäßig der notwendige Abstand zu den Grundwasserschichten nicht eingehalten werden kann. Dies ist detailliert in dem Bodengutachten, welches der Planfeststellung anhängig ist, nach zu lesen.

Eine natürliche Entwässerung in Gänze der neu hinzukommenden versiegelten Flächen war zum Zeitpunkt der damals laufenden Planungen ohne Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse schon nicht möglich.

Unseren Informationen folgend stellen wir nachfolgend dargelegtes Scenario zur Diskussion:

Gegenüber der ursprünglichen Planung werden sich weiterhin vermehrt Regenereignisse mit höheren Niederschlagsmengen ergeben. Dies sollte u. E. unbestritten sein, da wissenschaftlich hinterlegt.

Erhöhte Regenmengen erfordern Maßnahmen:

1-     Gegenüber der ursprünglichen Planung ein größerer Anteil an Rigolen.

Dies wird auf Grund der allgemeinen Höhensituation Mulden-Grundwasserspiegel und der geringen Versickerungsfähigkeit der Bodenschichten nicht möglich sein.

2-     Weiträumiger angelegte Mulden mit entsprechend vergrößertem Stauraum.

Dies kann auf Grund der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Flächen nicht möglich sein.

3-     Ein neu zu planendes und zu errichtendes Regenrückhaltebecken wäre aus unserer Sicht ebenso nicht konform zu den Planungsgrundlagen, welche dem Planfeststellungsbeschluss anhängig sind.

4-     Da Punkte 1-3 d. G. n. nicht zum Tragen kommen können, bliebe die Möglichkeit, ggf. die Überläufe in das Entwässerungssystem Kuhbach entsprechend größer zu dimensionieren.

Uns wurden dagegen Informationen übermittelt, dass der Lippeverband grundsätzlich überhaupt keinen zusätzlichen Einleitungen an Regenwasser in dem Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg zustimmen werde.

Diese Aussage können wir selbstverständlich nicht überprüfen und überlassen das den fachlich zuständigen Instanzen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in naher Zukunft die Entwässerung weiterer versiegelter Flächen, hier der Bereich Heideschule, Siedlungsbebauung Buchfinkenstraße/Hauptfriedhof letztendlich auch über das Entwässerungssystem Kuhbach erfolgen muss, ist diese Aussage durchaus nachvollziehbar.

In diesem Zusammenhang möchten wir eine mittlerweile veröffentlichte  Darstellung hinsichtlich der Entwässerungsproblematik der L821n kommentieren:

Richtig ist zunächst einmal, dass die neue Straße keine zusätzlichen Niederschlagsmengen generiert, bezogen auf eine Grundfläche „X“.

Diese Grundfläche „X“ kann in unbebautem, nicht versiegeltem, Zustand eine bestimmte Menge Niederschlagswasser aufnehmen und versickern lassen.

Wird in diesem Fall die Straße gebaut, reduziert sich die Grundfläche „X“ um die versiegelte Fläche „Y“. Zu der versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche zählt man üblicherweise die Asphaltfläche der Straße, befestigte Fuß- und Radwege, neu errichtete Böschungen sowie den notwendigen Arbeitsraum rechts und links neben dem Bauwerk, dieser ist bedingt durch den Fahrbetrieb der Baufahrzeuge für längere unbestimmte Zeit ebenso als „hoch verdichtet“ und nicht versickerungsfähig anzusehen.

Es ergibt sich somit eine versickerungsfähige Fläche X – Y = Z. Diese Fläche „Z“ wird in dem Umfeld der geplanten L821n nicht in der Lage sein, das auf die Fläche „Y“ niedergehende Niederschlagswasser  „zusätzlich“ in Gänze aufzunehmen.

Folglich wird sich dieses „zusätzliche“ Niederschlagswasser über das geplante Rigolen- und Muldensystem an der tiefsten Stelle, der sowieso bereits kritische Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg, sammeln. Die Art und Weise der Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach wird aus unserer Sicht primär entscheidend dazu beitragen, inwieweit mit zusätzlichen  Hochwasserrisiken, hervorgerufen durch den Neubau der Strasse, dort zu rechnen ist.

Uns erscheint die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n aus v. g. Gründen äußerst fraglich.

Im Rahmen unserer generellen Nachfragen zur Entwässerungsproblematik beim geplanten Bau der L821n, wurde grundsätzlich bestätigt, dass es offensichtlich bislang keinen Lösungsansatz gibt, die Entwässerung der Straße unter Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse und auf Grundlage des Planfeststellungsverfahrens fachgerecht zu realisieren.

Dazu teilte uns in einer E-Mail vom 08.02.2019 die Bezirksregierung Arnsberg sinngemäß folgendes mit:

1-     Das Problem ist bekannt.

2-     Straßen NRW wird in direkter Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde das ursprüngliche Entwässerungskonzept zum Planfeststellungsverfahren untersuchen und überarbeiten

3-     zu gegebener Zeit wird Straßen NRW das Ergebnis der Untersuchungen der Bezirksregierung mitteilen.

4-     Nach Prüfung derselben durch die Bezirksregierung Arnsberg wird über einen möglicherweise erforderlichen Änderungsbeschluss entschieden

 Straßen NRW hat dem zu Folge mittlerweile öffentlich bestätigt, dass die aktuelle Hochwassersituation  (das Gelände ist als ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet deklariert) bisher in den Planungen zur Entwässerung der Straße nicht berücksichtigt worden ist (siehe WDR-Lokalzeit vom 11.02.2019), da die Planungen älteren Datums seien. Die notwendigen Lösungen der aktuellen Entwässerungsproblematik sollen im Rahmen der Ausführungsplanung gefunden und in die selbige eingearbeitet werden.

Wir halten diese Vorgehensweise für äußerst bedenklich, zumal dieses Projekt ein erhebliches Investitionsvolumen beinhaltet und für die Realisierung derartiger Projekte werden zusätzlich notwendige, bisher nicht einkalkulierte, Maßnahmen bekanntlich die Kosten weiter in die Höhe treiben. Grundsätzlich muss eine Entwurfsplanung bereits den Status einer technisch realisierbaren „Möglichkeit zur Ausführung“ vorweisen. Dies ist hier nicht gegeben, die aktuelle Entwurfsplanung bzw. die dem Planfeststellungsbeschluss anhängigen Unterlagen sind in der Form nicht ausführbar.

Schon allein aus diesem Grunde erscheint uns die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n äußerst fraglich.

 Weitere Recherchen durch uns haben dazu ergeben, dass Straßen NRW im Zuge der Planfeststellung zur L821n hätte durchaus erkennen können, denn der gesamte Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg entwickele sich möglicherweise zu einem brisanten Hochwassergebiet. Ebenso wurde die vor Jahren erfolgte Renaturierung des Kuhbachs, mit weitreichenden Änderungen des Entwässerungskonzeptes der Stadt Bergkamen, in den Planungen zur Entwässerung nicht berücksichtigt. Auch hier stellt sich die Frage, ob nicht möglicherweise, auf Grund des üblicherweise bei derartigen Maßnahmen langen Planungsvorlaufes, eine Berücksichtigung derselben hätte erfolgen können und müssen.

Unbestritten dürfte sein, dass im Rahmen einer allgemeinen Hinweispflicht von Seiten der planenden Instanzen der Bezirksregierung in diesem Fall gegenüber, entsprechende Informationen hätten weitergegeben oder möglicherweise sogar Bedenkenanmeldungen bezüglich der Ausführung, auf Grund der sich in wesentlichen Teilbereichen völlig geänderten Planungsgrundlagen, an die Bezirksregierung hätten erfolgen müssen, zumal nach unserem Kenntnisstand dem Planfeststellungsverfahren bzw. –beschluss ein Gerichtsverfahren anhängig war, welches erst im Jahre 2015 beendet wurde.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass von der Bezirksregierung Arnsberg eine „Hochwasserrisikokarte Kuhbach“, welche u.a. den Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg darstellt, bereits im Jahre 2013 erstellt und im Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Des Weitern haben die Wasserbehörden das betroffene Gebiet 2016 zum Hochwasserrisikogebiet erklärt.

Der weitaus größere Teil der Entwässerung der Straße aus nördlicher, sowie südlicher Richtung, wird genau diesen besonders sensiblen Bereich des ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet treffen.

Dem in den letzten 3 Absätzen dargestellten Sachverhalt folgend, erscheint uns auch hier die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n äußerst fraglich.

Sicherlich stellt sich die Frage, da sich unseres Erachtens die Basisparameter hinsichtlich der Entwässerungsplanung grundlegend und wesentlich geändert haben: 

Ist Straßen NRW möglicherweise seiner Hinweispflicht gegenüber seines Auftraggebers, die Bezirksregierung Arnsberg, nicht nachgekommen?

Straßen NRW ist ein Fachunternehmen, welches grundsätzlich die Pflicht und Schuldigkeit hat, seinen Auftraggeber, hier die Bezirksregierung, entsprechend zu informieren, wenn sich die Basis der Planungsunterlagen ändert.

Alle Planer sind angehalten, gerade beim Thema Entwässerung die Starkregenergüsse in ihren Planungen zu berücksichtigen, die Fachleute sind hier in der Bringschuld.

Jedes Bauprojekt wird nach anerkannten allgemeinen Regeln der Technik errichtet und letztendlich auch abgenommen.

Wir meinen, wenn die Planungsgrundlage nicht stimmt, dann wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Ausführung und Errichtung des Bauwerks nicht den Regeln der Technik entsprechen. 

Auch die örtlichen Kommunalpolitiker  beschäftigen sich aktuell äußerst intensiv mit diesem Thema.

Vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse 2014 hält die SPD Bergkamen es für zwingend notwendig die offenen Fragen zu klären und stellt folglich in der Ratssitzung am Donnerstag, 21.02.2019, um 17.15 Uhr den Antrag, einen Appell an Minister Wüst und Straßen NRW zu richten, mit der Maßgabe, die Rodungsarbeiten und somit auch den Baubeginn auszusetzen, bis alles genehmigungsrechtlich entschieden ist.

Wir begrüßen diese Entscheidung und können nur wiederholt darauf hinweisen, dass wir es als logisch, konsequent und verantwortungsvoll erachten, die Rodung bis zur Klärung v. g. Faktenlage auszusetzen, da eine Rodung irreversible Schäden verursachen wird. 

Wir appellieren mit Nachdruck an alle prüfenden und entscheidenden Instanzen, den in dieser E-Mail von uns dargestellten Sachverhalt in aller Konsequenz verantwortlich zu untersuchen, entsprechend verantwortungsvoll zu urteilen und letztendlich in diesem Sinne auch zu handeln.

Wir bitten um Stellungnahme bis zum 25.2.2019 und verbleiben.“




Über 250 spazieren gegen die L821n – ADFC und BUND werben für Volksinitiative und Volksbegehren

BI-Sprecher Andreas Worch spricht zu den Sonntagsspaziergängern.

Über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählten am Sonntagnachmittag die Organisatoren des Spaziergangs gegen den Bau der L821n auf den Wegen zwischen Oberaden und Weddinghofen. Sie beschworen noch einmal die Hochwassergefahren, die durch den Bau der umstrittenen Umgehungsstraße ausgehen würden.

Doch während des Spaziergangs waren auch andere Umweltaktivisten aktiv. Zu ihnen gehörte zum Beispiel der Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Thomas Semmelmann, der Unterschriften für die „Volksinitiative Aufbruch Fahrrad“ sammelte. Ziel dieser Initiative ist es, den NRW-Landtag dazu zu bringen, das Fahrrad als Verkehrsmittel wesentlich stärker zu fördern als bisher.

Erneut sprach Friedrich Ostendorff zu den Sonntagsspaziergängern, diesmal ausdrücklich als stellvertretender Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt- und Naturschutz NRW. Er kündigte eine weitere Volksinitiative, die zusammen mit dem NABU initiiert werde. Sie wird wohl die Biene im Namen tragen. Klar sei aber, dass es wie in Bayern nicht nur um den Schutz von Bienen gehe, sondern um den Erhalt der Artenvielfalt, betonte Ostendorff. Grüne wie auch SPD hätten bereits ihre Unterstützung zugesagt.




S30 fährt Umleitung wegen Rosenmontagsumzug in Dortmund

Wegen des Rosenmontagsumzugs in Dortmund fährt die Linie S30 der VKU am Montag, 4. März, von 12:00 bis 19:00 Uhr, eine Umleitung.

Die Haltestellen „Franz-Zimmer-Siedlung“, „Reinoldikirche“ und „Hauptbahnhof/ZOB“ werden im genannten Zeitraum nicht angefahren. Die Ersatzhaltestelle ist Grevel S-Bahn Station U42.

Der letzte Bus mit planmäßigem Streckenverlauf bis Dortmund Innenstadt fährt am Rosenmontag um 10:47 Uhr ab Bergkamen Busbahnhof. Danach fahren alle Busse nur noch bis zur U-Bahnstation Grevel.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:
Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




A1: Wieder drei Fahrstreifen in der Baustelle zwischen Kamen-Zentrum und dem Kamener Kreuz in Richtung Bremen

Ab sofort (15.2.) stehen auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Kamen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Kamen in Richtung Bremen wieder drei eingeengte Fahrspuren zur Verfügung. Die Autobahnniederlassung Hamm konnte die Fahrbahnschäden beseitigen.




Peters sieht weiterhin Chancen für eine nachhaltige Verkehrsberuhigung auf Schul- und Kampstraße

Eine Entlastung der Schulstraße und Kampstraße in Weddinghofen scheint immer noch möglich zu sein. Davon geht jedenfalls der 1. Beigeordnete der Stadt Bergkamen Dr. Hans-Joachim Peters, nachdem er vor wenigen Tagen ein Gespräch mit der Spitze von Straßen.NRW geführt hatte.

Dort habe er eine Kooperationsbereitschaft in dieser Frage erfahren, erklärte Peters gegenüber dem Bergkamen-Infoblog. Damit der Schwerlastverkehr wirksam aus der Schul- und Kampstraße durch entsprechende Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen rausgedrängt wird, müsste die bisherige L664 in der Ortsdurchfahrt Weddinghofen und Bergkamen-Mitte herabgestuft werden. Hierfür sieht der 1. Beigeordnete nach dem Treffen mit Straßen.NRW weiterhin gute Chancen.

Von diesem Gesprächsstand hatte vermutlich ein Mitarbeiter von Straßen.NRW noch nichts gewusst, als er wenig später ein Schreiben zu diesem Thema vom Vorsitzenden der Bürgerinitiative gegen den Bau der L821n Andreas Worch beantwortete. In diesem Schreiben wiederholt der Mitarbeiter von Straßen.NRW die alten bekannten Positionen der Behörde. Eine Herabstufung der L 664 in Bergkamen sei nicht möglich. Deshalb könne es auch keine Durchfahrverbote für den Schwerlastverkehr geben.




A1: Engstelle in der Baustelle zwischen Kamen-Zentrum und dem Kamener Kreuz in Richtung Bremen

Heute (12.2.) ab circa 11 Uhr stehen auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Kamen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Kamen in Richtung Bremen nur noch zwei eingeengte Fahrspuren zur Verfügung. In der laufenden Baustelle zum Brückenneubau „Klöcknerbahn“ und „Heerener Straße“ sind Fahrbahnschäden aufgetreten. Daher muss bis auf weiteres die rechte Spur gesperrt werden.




Wieder drei Fahrstreifen zwischen Kamen-Zentrum und dem Kamener Kreuz in Richtung Bremen

Ab sofort stehen auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Kamen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Kamen in Richtung Bremen wieder drei eingeengte Fahrspuren zur Verfügung. Die Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm konnte kurzfristig die Schäden beseitigen.




Bündnis 90 / Die Grünen und die BI L 821n Nein laden zum Sonntagsspaziergang gegen L 821n ein

Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen und die Bürgerinitiative L 821n Nein laden am Sonntag, den 10. Februar 2019 ab 15.00 Uhr wieder zum Sonntagsspaziergang als Demonstration gegen den Bau der L 821n ein. Treffpunkt ist die Brücke über den Kuhbach am Pantenweg neben der Realschule in Bergkamen-Oberaden.

Bei dieser Veranstaltung wird der geplante Trassenverlauf der L821n abgelaufen. An einigen Punkten werden Stopps eingelegt und Einzelheiten der Baumaßnahme besprochen. Fragen aus der Bürgerschaft werden selbstverständlich beantwortet und sind auch erwünscht. „Hiermit soll ein Zeichen gesetzt werden gegen den überflüssigen und extrem klimaschädlichen Bau dieser Straße“, erklären die Organisatoren. Der Protestmarsch führt über die Kuhbachtrasse, vorbei am Parkfriedhof und durch die Felder. Dieser Spazierweg wird mit dem Bau der Straße versperrt.

Eingeladen und aufgerufen zur Teilnahme sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen den Bau der L821n setzen wollen. Ebenso sind alle Schülerinnen und Schüler eingeladen, im Sinne ihrer Zukunft vielleicht mal nicht freitags sondern sonntags ein Zeichen zu setzen.
Auch Hundehalter sind herzlich willkommen, die bisher sehr zahlreich diese Wege nutzen.

Der Vorsitzende der Bergkamener Grünen, Rolf Humbach, konnte zu dieser Demonstration den heimischen Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff ( agragpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ) gewinnen, der sich auch zu dem geplanten Bau der L 821n äußern wird.

Bei einem der Haltepunkte werden wärmende Heissgetränke kostenlos ausgeschenkt. Die Versorgung wird von der BI L 821n Nein organisiert.