Energiesparmaßnahme: Kreisverwaltung zwischen den Jahren geschlossen

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Kreisverwaltung Unna geschlossen. Die Ruhezeit betrifft die Tage vom 27. bis zum 30. Dezember.

Der Kreis Unna will damit dazu beitragen, die vom Bund verordneten Energiesparziele zu erreichen. Die Liegenschaften des Kreises können durch die Schließung weitgehend unbeheizt bleiben. Das Vorgehen wurde mit den Städten und Gemeinden abgestimmt, die weit überwiegend ihre Verwaltungen im gleichen Zeitraum ebenfalls geschlossen halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den vier Tagen einen Teil ihres Jahresurlaubs oder bauen Überstunden ab.

Über Weihnachten geschlossen
Zwischen den Jahren sind die meisten Nebenstellen der Kreisverwaltung nicht geöffnet, das schließt die KFZ-Zulassungsstellen in Unna und Lünen sowie das Tierheim des Kreises Unna ein. Auch die Ausländerbehörde hält ihre Türen über Weihnachten und die Feiertage geschlossen.

Ausnahmen
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kreispolizeibehörde sowie alle Notruf- und Notfalldienste der Leitstelle, diese sind auch in dieser Zeit im Einsatz. Auch die Mitarbeiter des Kreisbauhofs und der Verkehrssicherung werden an den angegebenen Tagen arbeiten. Museen Schloss Cappenberg und Haus Opherdicke bleiben in dieser Zeit für Besucher geöffnet. PK | PKU




10 Mio. Euro für den von Corona gebeutelten Kreis Unna: Ministerin Scharrenbach verkündet Beschluss der NRW-Landesregierung

Ina Scharrenbach

Die CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird die immer noch von Corona belasteten Kommunen mit 500 Millionen Euro unterstützen. Das verkündete Ministerin Ina Scharrenbach MdL gestern am späten Nachmittag.

Aus diesem Topf erhalten die 10 Städte und Gemeinden im Kreis Unna heute insgesamt gut 8,6 Millionen Euro. Der Kreisverwaltung werden weitere 2,16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bergkamen bekommt über eine Mllion Euro. Diese Mittel werden unbürokratisch ausgezahlt und sollen die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise abfedern helfen.

„Für diese Initiative der NRW-Landesregierung und unserer Heimatministerin Ina Scharrenbach bin ich sehr dankbar“, zeigt sich CDU-Kreisvorsitzender Marco Morten Pufke erfreut. „Die kommunale Familie im Kreis Unna kann sich glücklich schätzen, dass unsere Ministerin aus Kamen das Ohr immer ganz nah an den Städten und Gemeinden hat und in Düsseldorf darauf hinarbeitet, deren Probleme zu lösen. Hier fließt „echtes“ Geld, das auch den Herren Ganzke und Luhmann (beide SPD) gefallen dürfte.“ Die Sozialdemokraten hatten in ihrem letzten Newsletter konkrete finanzielle Entlastung gefordert. „Die haben wir hier“, so Pufke zufrieden.




Veranstaltung „Ratschlag Energie“ in der Kamener Stadthalle bildet den Auftakt für neues Beratungsangebot

„Gemeinsam Lösungen finden“ – unter diesem Motto startet in Kamen in Kürze ein neues Beratungsangebot in der Energiekrise. Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Sorgen. Um diesem erhöhten Beratungsbedarf gerecht zu werden, bieten die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen und die Stadt Kamen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale, dem Jobcenter des Kreises Unna, der AWO (Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Lippe-Ems) und dem Kreis Unna ein neues Angebot an. Gemeinsam schaffen die verschiedenen Akteure ab Januar 2023 eine zentrale und niederschwellige Anlaufstelle in Kamen, um gebündelt alle wichtigen Fragen in der Energiekrise zu beantworten. „Wir erwarten, dass künftig auch Menschen ein solches Beratungsangebot in Anspruch nehmen werden, die zuvor noch nicht mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert worden sind. Umso wichtiger ist es, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen.

Um gebündelt die wichtigsten Fragen in der Energiekrise beantworten zu können, wird im Januar 2023 eine zentrale Anlaufstelle in der Kamener Geschäftsstelle des Jobcenters des Kreises Unna eingerichtet. Hier beraten Verantwortliche von den GSW, der AWO, der Verbraucherzentrale sowie des Jobcenters jeweils dienstags von 16 bis 18 Uhr interessierte Bürger. „Mit dieser Anlaufstelle möchten wir dafür sorgen, dass die Bürger an einem Ort alle Antworten auf die drängendsten Fragen erhalten“, sagt Baudrexl. Für die Mitarbeiter der beteiligten Institutionen könne dieses Angebot zudem dazu beitragen, die Vernetzung untereinander zu stärken. Durch die Bündelung der Kompetenzen ließen sich sowohl zusätzliche als auch unnötige Behördengänge und Wartezeiten vermeiden, betont Elke Kappen, Bürgermeisterin der Stadt Kamen. „Es ist wichtig, den Menschen eine kompetente Anlaufstelle und Hilfestellungen anbieten zu können. Je früher dies geschieht, desto besser ist das.“

Kamen könnte als Modellprojekt für die Region gelten

Das neue Beratungsangebot in Kamen wurde als beispielhaftes Projekt im Rahmen des Runden Tisches Energiekrise den Vertretern des Kreises Unna, aus Industrie, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale vorgestellt. „Für uns lässt sich die Idee auf unsere Kommunen im Versorgungsgebiet – auf Bergkamen und Bönen – leicht übertragen. Schön wäre es natürlich, wenn das Projekt darüber hinaus Nachahmer finden würde“, sagt Baudrexl.

Bevor das neue Angebot im Januar startet, findet eine Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Ratschlag Energie“ am Montag, 19. Dezember, ab 18 Uhr, in der Stadthalle Kamen statt. Bei dem großen Informations- und Beratungsabend geben Vertreter der beteiligten Institutionen einen Einblick auf aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt und zeigen auf, welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten es bei Zahlungsschwierigkeiten gibt. Im Anschluss wird es die Gelegenheit geben, ein individuelles und persönliches Beratungsgespräch zu führen. Dafür sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller beteiligten Institutionen sowie der Stadtverwaltung vor Ort. Die Teilnahme für Bürgerinnen und Bürger ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Über die Einbindung von Multiplikatoren beispielsweise aus Vereinen und Verbänden, an die sich die Veranstaltung ebenfalls richtet, sollen zudem Menschen erreicht werden, die sich im ersten Schritt vielleicht nicht trauen, Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen wertet das neue Angebot als wichtiges Signal, dass die beteiligten Akteure die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und sich um unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten kümmern. „Die Menschen sollen wissen, dass wir uns kümmern“, so die Bürgermeisterin. Entsprechend gern hat sich die Stadt Kamen bereit erklärt, die Auftaktveranstaltung in der Stadthalle Kamen zu übernehmen und als Modellkommune zu fungieren.

Statements der beteiligten Institutionen

Auch Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Unna, befürwortet die Aktion: „Wir wollen frühzeitig informieren und Perspektiven für Betroffene aufzeigen. Im Januar bieten wir dann ein erweitertes Beratungsangebot mit den weiteren Kooperationspartnern jeden Dienstag von 16 – 18 Uhr in unserer Geschäftsstelle an.“

Rainer Goepfert, Geschäftsführer des AWO Unterbezirks Ruhr-Lippe-Ems bekräftigt ebenfalls den Bedarf eines solchen Angebots: „Fest steht, dass wir alle Anfang des nächsten Jahres bei der Energiekostenabrechnung mit einer saftigen Nachzahlung rechnen müssen. Ganz sicher können wir uns ebenfalls sein, dass sich viele Menschen bereits jetzt Gedanken darüber machen, wie sie diese Kosten zukünftig bezahlen sollen. Und genau aus diesem Grund sind wir sehr dankbar für die Veranstaltung „Ratschlag Energie“, auf der Möglichkeiten und Beratungsangebote vorgestellt werden. Auch wir sind Teil dieser Veranstaltung und sind an diesem Abend mit unserer Schuldnerberatung vor Ort.“

Auch die Verbraucherzentrale begrüßt den neuen Ansatz der integrierten Zusammenarbeit: „Wir freuen uns über das gemeinsame Angebot. Bereits seit einigen Monaten verzeichnen wir einen „Run“ auf unser Energierechtsberatungsangebot. Dabei kommen nicht nur Verbraucher:innen in Notlage, auch Verunsicherte und Ratsuchende aus allen gesellschaftlichen Schichten“.




Neuer Betriebsleiter Stephan Polplatz: Notwendige Gebührensteigerung beim EBB

Notwendige Gebührensteigerungen beim EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) musste der frisch gewählte Betriebsleiter Stephan Polplatz dem Betriebsausschuss und Rat der Stadt Bergkamen in den jüngsten Sitzungen vorschlagen. Steigerungen in den Bereichen

  • Personal- und Arbeitsplatzkosten in Höhe von rd. 130 T€,
  • dass Betreiberentgelt für den neuen Wertstoffhof Haldenweg für das gesamte Jahr 2023 mit ca. 195 T€,
  • Kraftstoffmehrkosten – insbesondere für Diesel – von rd. 75 T€
  • erhöhte Personalkosten im Bereich Papierkorbleerung und wilder Abfall
    (3. Reinigungs-Team / ca. 15 T€)
  • und die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von 120 T€ erhöhen die Kosten in der Gebührenkalkulation.

Auch die Einführung der vierwöchentlichen Leerung für Ein- und Zweipersonen-Haushalte im Stadtgebiet verschlechtert die Gesamtbilanz der Gebühreneinnahmen um rd. 44 T€.

Dies kann auch nicht durch die Senkung der Umlagekosten des Kreises Unna in den Be­reichen Rest- und Bioabfall sowie des Wegfalls der kalkulatorischen Zinsen kompensiert werden. Im Ergebnis ist eine Steigerung um rd. 4,5 % in beiden Gebührenbereichen (Rest- und Bioabfall) festzustellen.

Polplatz: „Die Gebührensteigerung im Abfallbereich ist leider aus den genannten Gründen unumgänglich – die Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren resultiert aus den nicht einkalkulierten Abfallmehrmengen während der beiden Coronajahre 2020 / 2021“.

Im Bereich der Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst sieht es ähnlich aus: neben Personalkosten- und Betriebsstoffkostensteigerungen, erhöhten Kosten im Geräteunterhaltungsbereich, ist hier auch die Abdeckung von Fehlbeträgen – insbesondere aus dem „Schneewinter“ Februar 2021 – zu nennen. Am Ende der Kalkulation ist eine Gebührensteigerung von 20,6 bis 22,7 % festzustellen. Dass die Steigerung je Frontmeter „lediglich“ 0,65 bzw. 0,80 € beträgt, ist angesichts anderer Kostensteigerungen, z. B. bei Strom und Gas, nur bedingt tröstlich.




Entwicklung der Abwassergebühren und Steuern im Jahr 2023

Die Gebühren der vierköpfigen Bergkamener Familie Mustermann in 2023;Die Belastung einer durchschnittlichen vierköpfigen Familie wird im Bereich der Abwassergebühren laut der jüngsten Sitzungen des Betriebsausschusses und des Stadtrats um 8,40 € verringert.

Im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung steigt die Gebühr um 0,10 € auf 4,34 € pro Kubikmeter Frischwasser. Dies bedeutet eine Mehrbelastung für Familie Mustermann von 18,00 € jährlich. Die Niederschlagsentwässerung wird hingegen günstiger. Die Gebühr sinkt um 0,22 € auf 1,59 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche, welche eine Ersparnis von 26,40 € bedeutet.

Die erwartete Gebührensenkung durch die veränderte Berechnung der kalkulatorischen Zinsen, bleibt aus. Zwar sinken die Zinsen aufgrund der Verzinsung des Eigenkapitals mit 3,25 % und des Fremdkapitals mit 2,65 % um 1.955 Mio. €, allerdings steigen aufgrund der Inflation und der gestiegenen Baupreise (höherer Wiederbeschaffungszeitwerte) die Abschreibungen um 1.500 Mio. €.

Zusätzlich steigen die Lippeverbandsumlage um rd. 150.000 € sowie die Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen und Neueinstellungen um rd. 150.000 T€.

Im Jahr 2023 sinken im Schmutzwasserbereich die veranlagten Schmutzwassermengen um rd. 118.000 m³, wodurch automatisch eine Gebührenerhöhung entsteht. Die veranlagten Niederschlagswasserflächen steigen hingegen um rd. 103.000 m², was zu einer Gebührensenkung führt.

Die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer, die ebenfalls am 08.12.2022 durch den Rat beschlossen wurde, wird sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 nicht verändern. Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes bleibt somit bei 480 %, die Grundsteuer A bei 350 % und B bei 670 %. Damit bleiben die Steuern seit 2015 stabil.




Neufassung der Abwassersatzungen des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen

Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bergkamen eine neue Abwasserbeseitigungssatzung, eine neue Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung sowie eine neue Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen beschlossen, die im Amtsblatt bekanntgemacht werden.

Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen wurden seitens des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum Anlass genommen, die Abwassersatzungen neu zu fassen und an die geänderten Vorschriften der Gesetze sowie an die individuellen Gegebenheiten des Stadtgebietes Bergkamen anzupassen. Die Satzungstexte wurden bei dieser Gelegenheit insgesamt harmonisiert, im Kern jedoch beibehalten.

Als wesentliche Änderung beinhaltet die neue Abwasserbeseitigungssatzung die Pflicht zur Vorlage eines Überflutungsnachweises für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von 800 m² oder mehr bei der Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an den öffentlichen Abwasserkanal.

Ebenso wird vor dem Hintergrund der Klimawandelherausforderungen (Starkregen, Überflutung, Hitzeinseln) als Maßnahme zur Risikoprävention in der neuen Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung als wesentliche Änderung die Gewährung von Gebührenabschlägen bei der Niederschlagswassergebühr bei Gründächern und bei dem Betrieb von qualifizierten Regenwassernutzungsanlagen aufgenommen. Für Informationen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter des Stadtbetriebes gerne beratend zur Verfügung.

Die Gebühr für die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird günstiger und verringert sich auf 95,80 € pro m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.




Neue Umsatzsteuerregelung ab 01.01.2023 führt zu keinen Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR), zu der die Stadt Bergkamen gehört, grundlegend geändert. Die Änderungen sind bereits am 01. Januar 2017 in Kraft getreten, finden jedoch aufgrund mehrerer Übergangsregelungen erst auf die ab dem 01.01.2023 ausgeführten Leistungen Anwendung.

Die neue Regelung § 2b Umsatzsteuergesetz differenziert insbesondere zwischen einem Handeln auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie dem Vorliegen einer größeren Wettbewerbsverzerrung als Folge der Nichtbesteuerung von JPdöR.

„Nach Prüfung aller Leistungen, die die Stadt Bergkamen inklusive ihrer Eigenbetriebe Stadtentwässerung, Entsorgungsbetrieb und Breitband erbringt, kann zusammengefasst festgestellt werden, dass die Neuregelung zu keiner nennenswerten finanziellen Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führt“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Bergkamen.

Der Großteil der nun steuerpflichtigen Leistungen wird an Unternehmen erbracht, für die die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten darstellt. Diverse Leistungen im Bereich Kultur sind bereits nach bisheriger Rechtslage steuerpflichtig, weshalb es zu keiner Preisänderung kommt.




Ab 2023: Kostenloses 30-Tage-Ticket für Bus und Bahn für Zugezogene

Mit einem Wechsel des Wohnortes gehen viele Änderungen und Neuerungen einher. Die Stadtverwaltung möchte Zugezogenen dabei helfen, sich möglichst schnell einzugewöhnen, und bietet ihnen deshalb eine reichhaltige Palette an Informationen, die das Einleben in Bergkamen erleichtern. Zu diesem „Begrüßungs-Paket“ kommt ab dem kommenden Jahr ein Gutschein für ein kostenloses 30-Tage-Ticket des Nahverkehrs hinzu. Dieses Angebot ist das Ergebnis einer Kooperation der Stadt Bergkamen mit der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU).

„Auf diesem Wege möchten wir neue Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt dazu anregen, Bus und Bahn von Anfang an in ihren Alltag einzubinden“, sagt Bürgermeister Bernd Schäfer und hebt den Nachhaltigkeits- und Umweltaspekt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hervor: „Weniger Pkw bzw. eine Verringerung des Individualverkehrs führt auch zu einer Entlastung unserer Stadt und zur Reduzierung schädlicher Abgase.“

Die neuen Gutscheine für eine kostenlose Monatskarte erhalten Neubürgerinnen und Neubürger ab dem 01.01.2023 im Rahmen ihrer Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Bergkamen. Anschließend kann dieser direkt am Informationsschalter im Foyer des Rathauses gegen das 30-Tage-Ticket der Preisstufe B eingelöst werden. Dieses berechtigt dann zur Nutzung aller Bus- und Bahnverbindungen im gesamten Kreis Unna. Den ersten Gültigkeitstag des Tickets kan frei gewählt werden. Als Neubürger zählt jeder, der zum ersten Mal aus einer anderen Kommune nach Bergkamen zieht und hier eine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung bewohnt.

Das kostenlose 30-Tage-Ticket bietet somit eine attraktive Möglichkeit, Bergkamen mit Hilfe seines guten innerstädtischen Busangebots zu erkunden und erleichtert Zugezogenen auf diese Weise das Einleben in der neuen Umgebung. Darüber hinaus bietet es sich an, mit den vier Bergkamener Schnellbuslinien auch die Nachbarstädte Kamen, Lünen, Werne, anzusteuern.

Tickets für die Busse in Bergkamen sind allgemein am Informationsschalter im Foyer des Rathauses und allen anderen Vorverkaufsstellen der VKU erhältlich oder können mit dem Smartphone  in der fahrtwind-App der VKU erworben werden. Diese VKU-Internetpräsenz der www.vku-online.de bietet darüber hinaus aktuelle Informationen, Fahrpläne und weitere Tickets und Abos, um in Bus und Bahn ein- und klimafreundlich umzusteigen. Abos können dort ebenfalls direkt online bestellt werden.

 




Verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Oliver Krauß besucht Bahnhof Oberaden: Wiederanbindung an Schienenverkehr ist Ziel

Besuch am ehemaligen Bahnhof Oberaden (v. l.): Martina Plath (stellv. Fraktionsvorsitzende), Stephan Wehmeier (stellv. Fraktionsvorsitzender), Marco Morten Pufke (Parteivorsitzender), Thomas Heinzel (Fraktionsvorsitzender), Oliver Krauß MdL,
Joachim Künzel (Geschäftsführer Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)), Angelika Lohmann-Begander (Vorsitzende FDP-Fraktion). Foto: CDU Bergkamen.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW, Oliver Krauß MdL, besuchte auf Einladung der CDU Bergkamen den ehemaligen Bahnhof an der Lünener Straße in Bergkamen-Oberaden. Gemeinsam mit Vertretern des Verkehrsverbundes NWL sowie der Vorsitzenden der FDP-Ratsfraktion Angelika Lohmann-Begander diskutierten Marco Morten Pufke (CDU-Vorsitzender) und Thomas Heinzel (CDU-Fraktionsvorsitzender) die Wiederanbindung Bergkamens an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Im Fokus stand die Hamm-Osterfelder-Bahn, die das Bergkamener Stadtgebiet quert und bis in die 80er Jahre auch für den Nahverkehr genutzt wurde. Eine Reaktivierung dieser Strecke für den Personenverkehr würde eine schnelle und umweltfreundliche Anbindung von Bergkamen an das Netz der Deutschen Bahn bieten. Der Geschäftsführer des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Joachim Künzel, erläuterte, dass für eine Anbindung über die bestehende Trasse jedoch erhebliche Investitionen in die Schieneninfrastruktur erforderlich sind, insbesondere wegen der Engpässe am Dortmunder Hauptbahnhof.

Als Zwischenlösung wurde von den Teilnehmern die Einrichtung eines Schnellbussystems vorgeschlagen, das die Bergkamener Ortsteile an die umliegenden Bahnhöfe in Lünen, Kamen, Werne und Hamm anbindet. Dies würde zwar nicht die gleiche Qualität wie eine Schienenanbindung bieten, könnte jedoch zeitnah und vergleichsweise kostengünstig realisiert werden.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Oliver Krauß MdL, unterstützte ausdrücklich die Idee eines Schnellbussystems und betonte, dass die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung Bergkamens dringend notwendig sei: „Die Einführung eines Deutschlandtickets wird ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrswende sein. Ein attraktives Ticketangebot hilft jedoch wenig, wenn es kein attraktives Angebot gibt“, so Krauß, der selbst einige Jahre im Öffentlichen Personennahverkehr beschäftigt war. Daher sei es eine gemeinsame Aufgabe, dass auch die Menschen in Bergkamen von einem solchen Ticket profitieren können. Ein Schnellbus, der sogar vom Land NRW gefördert werden könnte, würde das bestehende ÖPNV-Angebot erheblich verbessern und den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel erleichtern.

Das Thema der Wiederanbindung an den Schienenpersonennahverkehr ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der CDU Bergkamen. „Wir müssen auf allen Ebenen – NWL, Land und Bund – Druck machen, wenn eine Wiederanbindung gelingen soll, betonte Thomas Heinzel. „Verbesserte Busanbindungen an die umliegenden Bahnhöfe sind erste Schritte in die richtige Richtung, unser langfristiges Ziel ist und bleibt aber die direkte Schienenanbindung über die Hamm-Osterfelder-Bahn, ergänzt Marco Morten Pufke.




Warntag am 8. Dezember – Cell Broadcast (Warnung über Handys) im Fokus

In der Rettungsleitstelle werden die Sirenen aktiviert. Foto: Max Rolke / Kreis Unna

Jedes Jahr testet der Bund die Alarmsysteme am bundesweiten Warntag. In diesem Jahr findet er am 8. Dezember statt. Ab 11 Uhr aktiviert die Rettungsleitstelle die rund 170 Sirenen im Kreis. Es gibt zudem eine Warnmeldung über die Warn-App NINA und erstmalig wird die Probewarnmeldung auch über „Cell Broadcast“ verschickt und erreicht so viele Handys in Deutschland direkt.

„Cell Broadcast ist eine über die Mobilfunknetze übermittelte Warnmeldung“, erklärt Oliver Kortmann aus der Rettungsleitstelle. „Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schickt dabei in Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern eine Warnnachricht an alle empfangsbereiten Handys in Deutschland.“

Cell Broadcast als neuer Kanal

Mit keinem anderen Warnmittel können gleichzeitig mehr Menschen erreicht werden. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Nachricht erhalten, sind die Bevölkerungsschützer auf ihre Mithilfe angewiesen. Unter www.bbk.bund.de/cellbroadcast  sind Informationen zu finden, ob das eigene Mobilfunkgerät über Cell Broadcast übermittelte Warnnachrichten empfangen kann. Erst nach erfolgreichem Test am bundesweiten Warntag wird mit Aufnahme des regulären Betriebs im Februar 2023 Cell Broadcast als neuer Warnkanal aktiv. Ab dann können Warnmeldungen an direkt Handys in Deutschland versendet werden.

Wie erfolgt die Verbreitung einer Warnung?

Warnmeldungen werden über viele verschiedene Warnmittel bzw. Wege verbreitet. Neben dem neuen Warnkanal Cell Broadcast wird über Warn-Apps wie NINA und KAT-Warn, Radio und Fernsehen, Social Media, Internetseiten, digitale Stadtanzeigetafeln und Sirenen gewarnt.

„Was die Bürger an diesem Tag nicht tun sollten ist, in der Rettungsleitstelle anzurufen, um zu erfragen, was gerade los ist“, so Kortmann. „Der Notruf ist für Notfälle.“ Daher ausdrücklich: Es handelt sich um eine Probewarnmeldung, die an diesem Tag verschickt wird.

Warnung über Sirenen

Durch die Rettungsleitstelle werden am 8. Dezember um 11 Uhr rund 170 Sirenen im gesamten Kreisgebiet alarmiert. Je nach Ausbaustufe des Sirenennetzes werden aber nicht überall im Kreisgebiet die Sirenen zu hören sein – im ländlichen Bereich etwa kann es sein, dass Sirenen nicht zu hören sind. Deshalb ist wichtig, dass auch alternative Warnmittel wie die Warn-App oder Cell Broadcast zur Verfügung stehen.

Signalfolge der Sirenen des Probealarms und deren Bedeutung ab 11 Uhr:

  • Dauerton, eine Minute lang, Bedeutung: Entwarnung
  • An- und abschwellender Ton, eine Minute lang, Bedeutung: Warnung! Radio einschalten, auf Durchsagen achten, Informationen über das Internet einholen.
  • Dauerton, eine Minute lang, Bedeutung: Entwarnung

– Max Rolke –

Weitere Informationen

Informationen zum Warntag gibt es unter

Viele Informationen zur Vorbereitung auf Krisen




Oliver Kaczmarek mit der AnsprechBar auf den Bergkamener Wochenmarkt

Oliver Kaczmarek

Rausgehen und zuhören – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek regelmäßig mit der AnsprechBar in Wohnquartieren, auf Wochenmärkten und vor Einkaufszentren in seinem Wahlkreis unterwegs – gemeinsam mit den SPD-Verantwortungsträgern vor Ort. Der Abgeordnete spricht mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, will wissen, welche Antworten sie von der Politik erwarten und nimmt ihre Anregungen mit nach Berlin.

Diesen Dialog führt Kaczmarek in den kommenden Wochen und Monaten fort. Interessierte treffen den Bundestagsabgeordneten am Donnerstag, 8. Dezember, von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bergkamen.