Passbild überklebt: „Double“ bei der Führerscheinprüfung

von Andreas Milk
Statt selbst zur theoretischen Führerscheinprüfung zu gehen, schickte der Bergkamener Adam G. (47, Name geändert) Anfang Mai einen Bekannten. Der legte dem TÜV-Prüfer in Unna einen Pass von G. vor – mit einer kleinen, aber illegalen Veränderung: G.s Foto war überklebt worden mit einem Bild seines „Stellvertreters“.

Nun saß der aus Nigeria stammende Mann in Kamen vor dem Strafrichter. Viel zu sagen hatte er nicht: „Ich bin schuldig“, ließ er den Prozessdolmetscher übermitteln. Er habe damals keine Zeit gehabt, zur Fahrschule zu gehen und den Unterricht zu besuchen. Jetzt wolle er den Führerschein aber doch noch machen.

Die Frage wird sein, ob – und wenn ja, wann – ihn die Straßenverkehrsbehörde noch lässt. Auch wenn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dem Mann eine beachtliche kriminelle Energie bescheinigte: Das Urteil fiel eher milde aus. Eine Geldstrafe soll der Lagerarbeiter zahlen: 30 Tagessätze, und zwar in einer am Einkommen festgemachten Höhe von jeweils 25 Euro, unterm Strich also 750 Euro.

Und noch einen zweiten Bergkamener verurteilte der Richter an diesem Vormittag in Zusammenhang mit dem (Nicht-) Erwerb eines Führerscheins: einen Mann aus Syrien, der ohne Fahrerlaubnis in einem Auto auf der Gedächtnisstraße erwischt worden war – wenige Tage vor seinem Prüfungstermin. Der Wagen gehörte seiner Frau; er habe ihn bloß rasch umsetzen wollen, weil er falsch geparkt gewesen sei. Das Urteil in diesem Fall: 60 Tagessätze à 10 Euro.

 




Schweren Unfall gebaut – ausgerechnet auf Weg zum Krankenhaus

von Andreas Milk
16. Juni 2023: Der Bergkamener Klaus H. (60, Namen geändert) wollte in der Mittagspause schnell zu seiner Mutter. Sie lag im Kamener Krankenhaus. Dort sollte ihr Sohn dann länger bleiben als geplant – nicht (nur) als Besucher, sondern als Patient: Kurz vorm Ziel, auf der Kreuzung Friedhofstraße/Nordring, verursachte er mit seinem Motorrad einen Unfall. Schwer verletzt wurde er ins Hellmig-Krankenhaus gebracht: Oberschenkelhalsbruch. Jetzt saß er als Angeklagter wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs im Kamener Amtsgericht. Denn er soll eine rote Ampel überfahren haben. H. sagt: Sie war gelb.

Fest steht: H. war über die Friedhofstraße gekommen, wollte geradeaus weiter auf den Nordring. Auf dem Nordring wiederum fuhr gerade Katrin M. in die Kreuzung ein – sie wollte nach links in die Münsterstraße einbiegen und hatte grünes Licht. H. rauschte auf seinem Motorrad in ihren Wagen. Er trug bei sommerlichem Wetter kurze Hosen und ein T-Shirt – aber wenigstens den vorgeschriebenen Helm. Katrin M. blieb unversehrt; ihr Auto war nach der Kollision ein Totalschaden.

Klaus H. ist alles andere als ein notorischer Verkehrsrowdy. Trotz fortgeschrittenen Alters und einer – auch von Berufs wegen vorhandenen – Schwäche für PS-starke Zweiräder: keine Einträge im Vorstrafenregister, keine Einträge in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Da saß er nun also und wirkte so, als könne er sich selbst nicht recht erklären, was für einen Riesenmist er da gebaut hatte. Der Crash auf der Kreuzung bedeutete für ihn herbe finanzielle und körperliche Schäden – und die Beschlagnahmung seines Führerscheins. Sein Verteidiger räumte einen Fahrfehler ein: Sein Mandant habe halt noch schnell „bei Gelb drüberhuschen wollen“. Der Staatsanwalt allerdings war überzeugt: „Es war Rot. Es war Knallrot.“

Der Richter verhängte eine eher milde Geldstrafe: 40 Tagessätze à 60 Euro. Eine neue Fahrerlaubnis soll Klaus H. frühestens in drei Monaten wieder bekommen können.




Polizeibesuch morgens um sieben: Drogenfund

von Andreas Milk
Am Morgen des 7. März, gegen sieben Uhr, stand die Polizei vor der Tür von Markus T. (Name geändert) – und kurz darauf auch mitten in seiner Wohnung, nicht weit vom Bergkamener Stadtmarkt. Die Beamten verließen das Haus mit 6,2 Gramm Marihuana, das sie bei T. gefunden hatten. Der wiederum saß nun wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Kamener Strafrichter.

Abzustreiten gab es da nicht viel: Dass der Stoff ihm gehörte, gab T. zu. Dass er das Marihuana nur zum Eigenbedarf und nicht etwa zum Handeltreiben hatte, war glaubhaft angesichts der doch recht geringen Menge.

Der 46-Jährige hat eine bewegte Vorgeschichte. Sie setzt sich unter anderem aus jahrzehntelanger Heroinsucht und gut einem Dutzend Vorstrafen zusammen, die diese Sucht widerspiegeln, verteilt über mehr als 20 Jahre. T. saß auch schon in Haft. Das letzte Mal verurteilt worden war Markus T. vor acht Jahren. Seit gut einem Jahr wird er substituiert – mit Methadon als Ersatzstoff für Heroin.

Das neue Urteil wegen des Marihuanas fiel vergleichsweise milde aus: T., der von Sozialleistungen lebt, muss eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro zahlen.




Das fand der Richter nicht gut: Unterwäsche für die Freundin – Ehefrau zahlt

von Andreas Milk
Die Vorstellung ist reichlich schräg: Ein Mann bestellt für seine Freundin per Internet Unterwäsche bei „Victoria’s Secret“ und bucht bei TUI für rund 2.300 Euro einen gemeinsamen Urlaub – und er zahlt das Ganze über Kreditkarte und Konto seiner Ehefrau, die damit auch kein Problem gehabt haben soll. Oder hatte sie das doch? Darum ging es in einer Verhandlung vor dem Kamener Amtsgericht.

Thomas E. (53, Name geändert), heute in Kamen ansässig, soll im April 2022 in Bergkamen Betrügereien zu Lasten seiner Frau begangen haben. Er war zu dem Zeitpunkt schon aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die mutmaßliche Schadenshöhe lag bei 3.000 Euro; die Reisebuchung machte den größten Teil davon aus.

Thomas E.s Ehefrau ist mittlerweile gestorben – sie war schwer krank. Der Richterin erklärte E., er habe alle Ausgaben mit ihrem Einverständnis oder wenigstens ihrer Duldung getätigt. Dazu habe er eine umfassende Vollmacht gehabt. Seine Frau habe sich um nichts gekümmert – und wohl die Hoffnung gehegt, die Ehe sei noch zu retten. Dass sie im November 2022 zur Polizei ging und Anzeige gegen ihn erstattete, habe wahrscheinlich mit ihrer Schwester zu tun. Die soll darauf gedrängt haben, Thomas E. zu belangen. Das bestätigte als Zeugin vor Gericht auch die – erwachsene – Tochter der E.s.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt es für „mehr als abwegig“, dass E.s Frau bereitwillig Ausgaben für dessen Freundin getragen haben soll. Sie beantragte eine Geldstrafe. Dem folgte die Richterin: 60 Tagessätze à 40 Euro soll Thomas E. zahlen. Sein Verteidiger will in Berufung gehen: Er hatte einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt. Nicht irgendwelche Moral- und Wertvorstellungen dürften den Ausschlag bei Gericht geben, sondern Tatsachen. Und die lägen für eine Verurteilung schlicht nicht vor.




Alkohol als Schmerzmittel: Mit über zwei Promille ins Krankenhaus

von Andreas Milk
Mit Schmerzen im Unterleib setzte sich die Bergkamenerin Maria F. (44, Name geändert) in ihren Skoda, um nach Lünen ins Marienhospital zu fahren. Das Problem: Sie war betrunken, nachdem sie wohl versucht hatte, den Schmerz mit Alkohol zu betäuben. Als die Polizei sie Stunden später – am 26. April, morgens kurz vor vier Uhr – vor ihrer Wohnung in Empfang nahm, hatte Maria F. noch 2,13 Promille im Blut. Auf der Fahrt nach Lünen am späten Abend des 25. April muss der Wert noch deutlich höher gelegen haben, vermutlich nicht allzu weit von drei Promille entfernt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund erwirkte einen Strafbefehl. Gegen den legte Maria F. Einspruch ein. Die Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 40 Euro wegen Trunkenheit störte sie weniger. Viel mehr machte ihr die achtmonatige Führerscheinsperre zu schaffen. Denn mit dem Auto fahren muss sie reichlich in ihrem Job.

Mit Hilfe ihres Verteidigers wollte sie nun vor dem Kamener Amtsgericht eine Verfahrenseinstellung erreichen. Aber die Richterin winkte ab: Die Fahrt im Rausch – nach Lünen und zurück unterm Strich fast 15 Kilometer – sei unverantwortlich gewesen. Die Unterleibsschmerzen reichten nicht als Entschuldigung: Auch ein Notarzt hätte ja helfen können. Am Ende zog Maria F. den Einspruch zurück: Es bleibt bei der Strafe und dem zwangsweisen Führerscheinverzicht.




iPad-Klau in der Preinschule: Buße fürs Kinderhospiz

von Andreas Milk
Ein Klassiker aus der Reihe „Gelegenheit macht Diebe“: Als der Gebäudereiniger Markus T. (Name geändert) während der Osterferien 2022 im Gebäude der Oberadener Preinschule zugange war, sah er iPads dort liegen. Er nahm eins mit. „Es war ’ne dumme Aktion“, bekannte er jetzt vor der Kamener Strafrichterin.

Unvergesslich dürfte vor allem die polizeiliche Durchsuchung von T.s Wohnung gewesen sein. Es war nicht allzu schwer gewesen, T. als mutmaßlichen Dieb zu ermitteln: Das iPad verfügt über eine Ortungsfunktion, und um es zu nutzen, ist eine Anmeldung nötig.

T. leistete Wiedergutmachung: Die Preinschule hat längst ein neues iPad bekommen. Richterin und Vertreterin der Staatsanwaltschaft waren sich einig: Es muss keine Verurteilung her – eine Verfahrenseinstellung mit der Auflage einer Geldbuße tut’s auch. Heißt: Sobald Markus T. 900 Euro an die Bundesstiftung Kinderhospiz überwiesen hat, wird die Strafakte endgültig und ohne weitere Konsequenzen geschlossen.

 




Regimegegner beleidigt Regimefreund: Geldstrafe für Youtube-Video

von Andreas Milk
Diese Woche gibt es wieder Schlagzeilen über Angriffe der früheren Sowjetrepublik Aserbaidschan in der Region Bergkarabach. Ein Stückchen „große“ Politik beschäftigte jetzt auch das Kamener Amtsgericht. Grund ist der aus Aserbaidschan stammende, in Bergkamen lebende Exilpolitiker Yunis K. (Name geändert). Es gab eine Anklage gegen ihn wegen Verleumdung und Beleidigung. In einem Youtube-Video von gut einer Dreiviertelstunde Dauer hatte K. sich über einen Widersacher ausgelassen – einen regimefreundlichen Künstler, der wohl zur Elite in der Hauptstadt Baku beste Kontakte unterhält. Das Video enthält eine Reihe wüster Beschimpfungen gegen den Mann – der sei „ein Arschloch“, pädophil obendrein, habe keine Skrupel, die eigene Mutter oder Tochter zu besteigen.

Der so Verunglimpfte erstattete Anzeige gegen Yunis K. und ließ sich jetzt auch als Nebenkläger im Kamener Prozess von einem Anwalt vertreten. Das Ziel: eine Verurteilung K.s, dazu Schmerzensgeld.

Der Anwalt von Yunis K. wiederum machte deutlich: Der Fall hat eine Dimension, die über die strafrechtliche Würdigung geschmackloser Beleidigungen hinaus geht. Letztlich gehe es dem Anzeigenerstatter in Aserbaidschan darum, dass die deutschen Behörden Yunis K. überstellen. Der sei ein Verfolgter des Regimes, erklärte der Anwalt, der K. auch schon in einem Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten hatte. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen – wie von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt – wäre für K., seine Frau und seine kleine Tochter „eine aufenthaltsrechtliche Katastrophe“.

Das Urteil fiel denn auch milder aus: Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20 Euro verhängte der Richter. Außerdem soll Yunis K. 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein gewisses Verständnis für K. ließ der Vorsitzende indirekt erkennen: Er fände es ärgerlich, sagte er, wenn nun K.s „Opfer“ mit dem Urteil hausieren gehe. Denn auch dieser aserbaidschanische Regimefreund hatte mit öffentlichen Beschimpfungen an die Adresse K.s nicht gerade gegeizt – nur dass diese Beschimpfungen in Deutschland nicht justiziabel sind.

 




Ende einer Ehe: „Alkohol macht ihn zum Monster“

von Andreas Milk
„Ich war geistig nicht da.“ So beschrieb der Bergkamener Herbert T. (Name geändert) seinen Zustand an einem Abend im März dieses Jahres. Es war der Abend, an dem der 71-Jährige seine Frau angriff: Laut Akten der Staatsanwaltschaft packte er sie am Hals, biss in ihre Hand, als sie ihn abzuwehren versuchte. Klar ist, dass Herbert T. schwer betrunken war. Und dass es sich nicht um die erste Attacke im Suff gegen seine Frau handelte. Vor dem Kamener Amtsrichter war ihm wichtig darauf hinzuweisen, dass er mit ihr seit 52 Jahren verheiratet ist.

Kurioserweise war es Herbert T. selbst, der seinerzeit die Polizei anrief. Er hatte wohl die Wahnvorstellung, seine Frau wolle ihn töten. Die Beamten rückten an. Als sie eintrafen, war schon der Sohn des Paars am Tatort. Er wohnt nicht weit entfernt, in Overberge. Auch mit ihm hatte Herbert T. an dem Abend telefoniert. Der Sohn zog seinen alten Herrn von der Mutter herunter: „Sie hatte panische Angst.“ Er nahm die Mutter mit zu sich. Herbert T. blieb, wo er war – bei sich zuhause, zum Ausnüchtern.

„Alkohol macht ihn zum Monster“, erklärte der Sohn dem Richter. Eine Aussage der Mutter als Zeugin erübrigte sich, die Schilderungen des Sohnes waren deutlich genug. Eine Strafe für den Ehemann und Vater wollten beide nicht: Er wisse ja im Rausch gar nicht, was er tue, und sei im Grunde ja kein schlechter Mensch. Die Frau will sich jetzt ein eigenes Leben aufbauen. Noch ist sie beim Sohn.
Der Richter stellte das Verfahren ein – vorläufig. Herbert T. bekam die Auflage, sich einem Gespräch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs zu stellen. Er soll seine Tat und die Hintergründe aufarbeiten. Seine Frau kann daran mitwirken – sie muss es aber natürlich nicht. Sobald T. seine Pflicht getan hat, ist das Verfahren endgültig erledigt.




Kleinkinder im Marihuana-Dunst: Vater vor Gericht

von Andreas Milk
Einen speziell ausgebildeten Drogenspürhund brauchte die Polizei nicht mehr, als sie am 17. März die Wohnung des Bergkameners Lars F. (Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle filzte: Süßlicher Marihuanageruch waberte den Beamten entgegen. Dieser Geruch war es wohl auch, der besorgte Nachbarn dazu gebracht hatte, die Ordnungshüter anzurufen: F. hat kleine Kinder, das älteste fünf Jahre alt. Die Polizisten fanden exakt 28,9 Gramm Marihuanagemisch in der Schlafzimmerkommode, samt einer Feinwaage mit weiteren Anhaftungen der Droge.

Vor dem Kamener Amtsgericht gab es nicht viel zu beschönigen. „Schuldig im Sinne der Anklage“, räumte F.s Verteidiger im Namen seines Mandanten den Betäubungsmittelbesitz ein. Alles sei für den Eigenbedarf gewesen. Aber: F. sei einsichtig, habe Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das heißt: Es gibt einen regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung. Sollte eine ambulante Therapie nicht reichen, ist als Plan B auch schon eine stationäre eingestielt.

Vorstrafen hat F. nicht. Fast hätte man über eine Verfahrenseinstellung nachdenken können – wenn, ja wenn da nicht die doch recht happige Menge von fast 30 Gramm gewesen wäre. Das Urteil war schließlich eine Verwarnung unter Strafvorbehalt – es ließe sich auch „Geldstrafe auf Bewährung“ dazu sagen: 50 Tagessätze à 15 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger Lars F. zahlen, falls er ein zweites Mal Mist baut. Außerdem muss er – auch ohne einen Rückfall – 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und: Er muss mit dem Jugendamt klar kommen. Die Behörde ist zwangsläufig mit am Ball, um möglichen Schaden von F.s Kindern abzuwenden.

 




Kleinkinder im Marihuana-Dunst: Vater vor Gericht

von Andreas Milk
Einen speziell ausgebildeten Drogenspürhund brauchte die Polizei nicht mehr, als sie am 17. März die Wohnung des Bergkameners Lars F. (Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle filzte: Süßlicher Marihuanageruch waberte den Beamten entgegen. Dieser Geruch war es wohl auch, der besorgte Nachbarn dazu gebracht hatte, die Ordnungshüter anzurufen: F. hat kleine Kinder, das älteste fünf Jahre alt. Die Polizisten fanden exakt 28,9 Gramm Marihuanagemisch in der Schlafzimmerkommode, samt einer Feinwaage mit weiteren Anhaftungen der Droge.

Vor dem Kamener Amtsgericht gab es nicht viel zu beschönigen. „Schuldig im Sinne der Anklage“, räumte F.s Verteidiger im Namen seines Mandanten den Betäubungsmittelbesitz ein. Alles sei für den Eigenbedarf gewesen. Aber: F. sei einsichtig, habe Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das heißt: Es gibt einen regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung. Sollte eine ambulante Therapie nicht reichen, ist als Plan B auch schon eine stationäre eingestielt.

Vorstrafen hat F. nicht. Fast hätte man über eine Verfahrenseinstellung nachdenken können – wenn, ja wenn da nicht die doch recht happige Menge von fast 30 Gramm gewesen wäre. Das Urteil war schließlich eine Verwarnung unter Strafvorbehalt – es ließe sich auch „Geldstrafe auf Bewährung“ dazu sagen: 50 Tagessätze à 15 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger Lars F. zahlen, falls er ein zweites Mal Mist baut. Außerdem muss er – auch ohne einen Rückfall – 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und: Er muss mit dem Jugendamt klar kommen. Die Behörde ist zwangsläufig mit am Ball, um möglichen Schaden von F.s Kindern abzuwenden.

 




Die Ex und ihr Neuer: Aufwühlende Begegnung im Kaufland

von Andreas Milk
Er habe sich verhöhnt gefühlt von seiner Exfrau und ihrem neuen Lebensgefährten: So erklärte der Bergkamener Sebastian K. (48, Name geändert) der Strafrichterin im Amtsgericht Kamen sein Verhalten am Abend des 13. Juni 2022. In der Anklage gegen K. war von Nötigung und Beleidigung die Rede. K. hatte seine Verflossene und seinen Nachfolger Hand in Hand im Kaufland gesehen. Später folgte er den beiden mit seinem Wagen in Richtung Fritz-Husemann-Straße. Und dort – so die Anklageschrift – habe K. sein Auto so abgestellt, dass die Fahrertür des anderen Wagens blockiert war: Nötigung. Er habe den anderen Mann als „Schwanzlutscher“ und „Pisser“ beschimpft: Beleidigung.

Den „Schwanzlutscher“ gab K. in der Verhandlung zu – den „Pisser“ nicht: Da habe er geeignetere Ausdrücke. Die Nötigung bestritt er. Und tatsächlich: Ein Video, das seine Exfrau damals machte, bestätigt, dass K. reichlich Platz zum Aussteigen für seinen Widersacher ließ. Allerdings machte der von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, nachdem K. mit dem Ellbogen gegen die Autotür geschlagen hatte.

Vorstrafen hat Sebastian K. nicht, und seit einem Jahr gibt es auch keinen Knatsch mehr mit seiner „Ex“ oder deren neuem Mann. Gegen Zahlung einer Buße von 180 Euro an die Deutsche Herzstiftung wird das Verfahren eingestellt – eine Verurteilung bleibt K. erspart. Schon der relativ geringe Betrag ist für ihn eine Belastung: Ein großer Teil seines Einkommens geht für Miete und Kindesunterhalt drauf. K. sagt: Das, was er sich in Jahrzehnten aufgebaut habe, werde ihm genommen.