Prügel-Attacke am Beversee: 19-Jähriger muss in Arrest

von Andreas Milk
Zwei kleine Gruppen junger Leute waren am frühen Abend des 21. August 2023 rund um den Beversee spazieren. Als sie sich begegneten, kam es zu Gewalt: Der heute 19 Jahre alte Marvin T. (Namen geändert) ging auf den gleichaltrigen Tobias M. los, schlug ihn mit der Faust, nahm ihn in den Schwitzkasten, versetzte ihm weitere Schläge und Tritte gegen Kopf und Rumpf. Zum Schluss nahm er die Umhängetasche seines Opfers und sah nach, ob etwas Wertvolles drin war. War es nicht. Die Grüppchen gingen weiter ihrer Wege.
Für Marvin T. hatte der Vorfall eine Anklage zur Folge. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Jugendrichter in Kamen. Und da ließ T. über seinen Verteidiger erklären: Ja, die Vorwürfe treffen zu. An die Gegenseite – also an Tobias M. – seien inzwischen 500 Euro Schmerzensgeld geflossen. Das Ganze habe eine Vorgeschichte: Tobias M. soll eine Freundin von Marvin T.s Cousine zum Oralverkehr genötigt haben.

Und genau das, so machte der Richter Marvin T. klar, wäre dann Sache der betroffenen Frau und der Polizei gewesen – aber nicht seine. Der Angriff auf Tobias M. hatte – zum Glück für ihn selbst und für seinen Angreifer – keine allzu dramatischen Folgen: Nach einem Tritt gegen den Kopf habe er „kotzen müssen“, schilderte M.; eine Woche habe er Schmerzen gehabt, bleibende Schäden aber nicht erlitten.
„Das war ’ne Scheißaktion“, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. T. habe wohl einen Vorwand gesucht, sich zu prügeln. Zwei Freizeitarreste und eine Geldbuße seien angemessen. Marvin T.s Verteidiger sprach sich für einen Präventionskurs gegen Gewalt aus für seinen Mandanten, der vor knapp fünf Jahren, gerade strafmündig geworden, schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Jugendgericht zu tun hatte.

Der Richter entschied: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Raubes muss Marvin T. ein Wochenende im Arrest verbringen – und einen Präventionskurs besuchen. Oben drauf kommen 500 Euro Buße, zu zahlen an die Opferschutzorganisation Weißer Ring.

Ankläger und Angeklagter akzeptierten – damit ist die Entscheidung rechtskräftig.




Mit Cuttermesser und Schlagstock zu Schnückel: Freizeitarrest

von Andreas Milk
Drei Ohrringe, eine Halskette, zwei Jogginghosen: Diese und noch ein paar andere Teile waren die Beute des 19-jährigen Marco M. (Name geändert) am Abend des 13. Dezember 2023 im Bergkamener Kaufhaus Schnückel an der Präsidentenstraße. Gesamtwert der Sachen: rund 220 Euro. Außerdem hatte M. ein Cuttermesser und einen Teleskopschlagstock bei sich, als er von einem Ladenmitarbeiter erwischt wurde. Und genau das machte aus einem gewöhnlichen Diebstahl in der Anklage der Staatsanwaltschaft einen „Diebstahl mit Waffen“. Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Jugendrichter. Dass M. seine beiden Waffen bei der Tat gar nicht benutzte – etwa um jemandem zu drohen oder sich die Flucht zu sichern -, ist unerheblich.

Wenn er sie benutzt hätte, könnte er sich eh womöglich gar nicht mehr daran erinnern. „Ich weiß von dem Abend gar nichts mehr“ – Filmriss. Vor dem Schnückel-Besuch habe er sich mit Medikamenten zugedröhnt. Der junge Mann nimmt seit Jahren Drogen, litt unter Psychosen, stand schon mehrfach vor Gericht. Die Sucht brachte ihn auch schon mal auf die Intensivstation. 2020 verließ er die Kamener Hauptschule, vorher hatte er Förderschulen besucht. Seine Drogenkarriere begann wohl in Klasse 9. Zuletzt schluckte M. Benzodiazepine.
„Noch können Sie Ihr Leben in den Griff kriegen“, mahnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal. Im Urteil des Richters bekam Marco M. einen Wochenend-Freizeitarrest auferlegt; er muss außerdem eine Entgiftung nachweisen. Es wurde Jugendrecht angewandt – das war möglich, weil M. zum Tatzeitpunkt zwar schon volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt war. Für Mist, den er ab seinem 21. Geburtstag baut, würde er sich nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen. Damit es nicht so weit kommt, legten ihm die Juristen eine Therapie nahe – dringend.




Knöllchen-Schreiber beleidigt: 1.200 € Strafe

von Andreas Milk
Kamens Knöllchen-Schreiber Karsten L. (Namen geändert) muss sich allerhand anhören in seinem Job. Was am Vormittag des 23. Mai 2023 der Bergkamener Autofahrer Murat F. geäußert haben soll, geht weit übers Tolerierbare hinaus: „Wichser“, „Bastard“, „Missgeburt“ sei Karsten L. von F. genannt worden, heißt es in den Akten. Im Dezember erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Murat F. legte Einspruch ein. Darum war das Ganze jetzt Gegenstand einer Verhandlung vor dem Strafrichter.

An besagtem Tag im vergangenen Frühjahr hatte Murat F. statt der vorgeschriebenen Parkscheibe einen handgeschriebenen Zettel mit seiner Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe hinterlassen. Karsten L. kam, sah – und tat seine Pflicht: Er ahndete die Ordnungswidrigkeit mit einem Strafzettel.

Beim Prozesstermin gab Murat F. zu, ein bisschen aggressiv gewesen zu sein. Aber: Erstens habe er den Mann vom Kamener Ordnungsamt wohl „nur“ als „Arschloch“ bezeichnet. Zweitens habe der ihn auch beleidigt – und zwar, indem er äußerte: „Ihr Türken macht doch, was ihr wollt.“ F. hat türkische Wurzeln und ist deutscher Staatsbürger.

Eine ausländerfeindliche Äußerung getan zu haben, bestritt Karsten L. Vielmehr ergänzte er noch die Vorwürfe gegen Murat F.: Der habe ihm zum Abschied gesagt, wenn er ihn mal allein treffe, werde er „schon sehen“, was passiert.

So sah es denn schlecht aus für den 53-jährigen Angeklagten Murat F.: Der Richter erklärte ihm, schon das „Arschloch“ rechtfertige die Höhe des Strafbefehls: 30 Tagessätze à 40 Euro. Bleibe F. bei seinem Einspruch und erzwinge eine neue Entscheidung, könnte der Betrag noch steigen. F. überlegte nicht allzu lange: Er nahm den Einspruch zurück. Damit ist der Strafbefehl über 1.200 Euro rechtskräftig.

 




Mit dem Rad – oder auf dem Rad? – Freispruch nach 2,2 Promille

von Andreas Milk
Fest steht: An einem frühen Abend im August vergangenen Jahres war der Bergkamener Rentner Manfred T. (80, Name geändert) mit seinem Fahrrad auf der Klöcknerbahntrasse unterwegs, und zwar mit gut 2,2 Promille Alkohol im Blut. Fest steht auch: Er stürzte, verletzte sich dabei, wurde von Sanitätern versorgt. Die wiederum informierten die Polizei, damit sich jemand um das Fahrrad kümmert. Was dagegen nicht feststeht: ob Manfred T. vor dem Sturz im Sattel saß – oder sein Rad schob? Die Polizei jedenfalls nahm an, dass er gefahren war. Folge war ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

So beschäftigte sich jetzt der Kamener Strafrichter mit dem Geschehen an jenem Sommerabend. Der Angeklagte Manfred T. erklärte: Er habe das Rad geschoben. Seinen Sturz habe ein Hund ausgelöst. Das Tier habe ihn angefallen und sei – samt seinem Besitzer – ruckzuck wieder verschwunden gewesen.

Ob es wirklich so war, weiß nur Manfred T. – das Gegenteil war ihm allerdings auch nicht zu beweisen. Konsequenz: ein Freispruch. Es war nicht T.s erster Auftritt vorm Richter. Führerschein und Auto hat er inzwischen nicht mehr – sehr zur Freude eines lokalen Taxiunternehmens, wie der unternehmungslustige Ruheständler dem Richter zum Abschied versicherte.




Fast 60 km/h auf der Schulstraße: „Turbo-Motorroller“ Fall fürs Gericht

von Andreas Milk
Es kommt immer wieder vor: Straftäter, die vergleichsweise wenig Schuld auf sich geladen haben, werden vor Gericht nicht verurteilt, sondern bekommen eine Geldbuße auferlegt. Ist die dann bezahlt, wird das Verfahren eingestellt – ohne Urteil. So sollte es auch bei dem Bergkamener Sedat B. (46, Name geändert) laufen: Im September 2022 war er ohne Fahrerlaubnis und bekifft auf einem Motorroller über die Schulstraße gefahren. Der Motorroller brachte es auf knapp 60 Kilometer pro Stunde. Es handelte sich wohl um die Testfahrt nach einer – überaus gelungenen – Reparatur. 600 Euro Buße sollte B. laut erster Gerichtsentscheidung an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. 500 zahlte er auch. Weil der Rest fehlte, kam es wieder zum Gerichtstermin.

Es stellte sich heraus: Sedat B. hatte im vergangenen Jahr finanzielle Probleme, konnte nach eigenen Angaben nicht einmal seine Miete überweisen. Es gab eine Lohnpfändung; B.s Konto wurde gesperrt. Pünktlich zur neuen Verhandlung wanderte der fehlende Hunderter aber doch noch zu der gemeinnützigen Organisation.

Damit B. nun nicht doppelt leiden muss, verhängte der Richter eine „Geldstrafe auf Bewährung“ – heißt: 90 Tagessätze à 15 Euro drohen B. für den Fall, dass er in den kommenden zwei Jahren nochmal Mist baut. Ein paar Vorstrafen hat er zwar schon. Die jüngste allerdings liegt mittlerweile rund sechs Jahre zurück.




Mutter gegen Tochter – und Tränen vor Gericht

von Andreas Milk
Die Familie war gerade aus dem Griechenland-Urlaub in ihre Bergkamener Wohnung zurückgekehrt, da gab es Streit zwischen Mariana M. (46, Namen geändert) und ihrer 16-jährigen Tochter Daria. Zu befassen hatte sich damit jetzt der Strafrichter in Kamen: Mariana M., so die Anklage, zog das Mädchen an den Haaren und schlug es gegen den Oberarm – ein Fall von Körperverletzung.

Die Familie lebt inzwischen nicht mehr zusammen: Mariana M. wohnt in Kamen, ihr Ex-Mann und die Kinder sind weiter in Bergkamen. Streit oder böse Worte gibt es nach Auskunft des Mannes nicht mehr. „Es ist alles so unsinnig“, kommentierte Mariana M. – aus heutiger Sicht – den Prozess.

Bei dem Streit mit der Tochter am 30. Juli 2023 in Bergkamen ging es um einen E-Scooter. Der war neu, aus Griechenland mitgebracht, und noch nicht angemeldet. Tochter Daria wollte trotzdem damit auf Tour. Mutter Mariana ist von Beruf Lastwagenfahrerin. Sie weiß also besser als viele andere Leute, dass eine solche Fahrt keine gute Idee ist.

Nach der Attacke der Mutter wurde Daria psychologisch betreut; äußerlich verletzt war sie nicht. Frühere Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe gegen Mariana M. waren eingestellt worden. Im neuen Fall soll das erst passieren, wenn sie eine Buße an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat: 300 Euro an die Deutsche Kinderhospiz- und Familienstiftung. Da brach sie vor Gericht erst einmal in Tränen aus: Die Tochter eines Bekannten sei kürzlich an Krebs gestorben, erklärte sie den Gefühlsausbruch. Und fügte hinzu, dass sie bereit sei, für die Hospizarbeit auch freiwillig und regelmäßig Geld zu spenden.




Rumäne angeklagt: Verwirrung um Schein- und Schwarzarbeit

von Andreas Milk
Wenn vor dem Amtsgericht in Kamen Betrugsfälle verhandelt werden, die mit dem Jobcenter zu tun haben, liegt das meist daran, dass jemand die Aufnahme einer Arbeit verschwiegen hat – einfach, um weiter Unterstützung zu kassieren. Diesmal war es anders. Der Bergkamener Eugen F. (52, Namen geändert) soll gegenüber dem Jobcenter Kreis Unna ein Arbeitsverhältnis vorgetäuscht haben, das es gar nicht gab. Hintergrund: F. war mit seiner Familie aus Rumänien nach Deutschland gekommen. Er brauchte Geld für sich, seine Frau, seine drei Kinder. Um in Deutschland anspruchsberechtigt zu sein, benötigte er erst mal den Nachweis einer Arbeitsstelle. Rund 10.000 Euro – so die Anklage – bezog Eugen F. zu Unrecht von November 2017 bis Februar 2018.

In der Sache erging im September 2023 ein Strafbefehl: sechs Monate Haft auf Bewährung, dazu Einziehung der Schadenssumme. F. legte Einspruch ein. So kam es jetzt zu dem Verhandlungstermin beim Kamener Strafrichter. Er habe sehr wohl gearbeitet, versicherte F. – so lange, bis ein Krankenhausaufenthalt und eine Bauch-OP ihn daran hinderten.

Den mutmaßlich falschen Arbeitsvertrag soll F. gegen ein Entgelt von einem Mann ausgehändigt bekommen haben, gegen den die in Bochum ansässige NRW-Schwerpunktstaatsanwaltschaft für solche Delikte inzwischen ein Hafturteil erwirkt hat. Es handelt sich um den 62-jährigen Bauunternehmer Heinz T., der seine Strafe in der JVA Remscheid absitzt. Bis Dezember 2025 soll das dauern. Im Kamener Prozess gegen Eugen F. sagte er als Zeuge aus. F. habe keinen Vertrag bei ihm gehabt, erklärte er – wohl aber sei F.s Frau als Reinigungskraft bei ihm tätig gewesen. Verwirrend: Es existiert ein Vertragsformular mit einem Namen, der in Deutschland als Frauenname gebräuchlich ist, in Rumänien als Männername. Alles ein Missverständnis? „Ich bin davon ausgegangen, dass ich einen Vertrag mit der Frau gemacht habe“, sagte Heinz T. dem Gericht.

Nach einer langwierigen Befragung war klar, dass nicht wirklich viel klar war. In dem Komplex scheint es sowohl Scheinarbeitsverträge als auch klassische Schwarzarbeit gegeben zu haben. Die Staatsanwältin aus Bochum, eigens für den Termin nach Kamen gereist, war am Ende einverstanden, auf die Einziehung der 10.000 Euro zu verzichten, wenn Eugen F. die Bewährungsstrafe akzeptiere – weil sie ihren „guten Tag habe“, so die Juristin. F., der ursprünglich freigesprochen werden wollte, nahm an. Die kommenden drei Jahre muss er „sauber“ bleiben – sonst droht Vollstreckung der sechsmonatigen Haftstrafe.




Erst geprügelt, dann geweint: Ausraster im Vollrausch

von Andreas Milk
Knapp fasste der Kamener Jugendrichter ein wichtiges Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen: „Sie waren hackenstramm.“ Vor ihm saß als Angeklagter der 20-jährige Bergkamener Marvin G. (alle Namen geändert). Bei dem gelernten Elektriker brannten am 26. Februar 2023 sozusagen die Sicherungen durch.

Er attackierte ausgerechnet seinen Kumpel Tobias T., mit dem er vorher ausgiebig getrunken hatte: Nach dem gemeinsamen Kneipenbesuch gab es eine Keilerei auf der Oberadener Jahnstraße. Marvin G. schlug und trat auf Tobias T. ein. T. erlitt unter anderem zwei Fingerbrüche, einen Biss in den Oberschenkel, wurde am Ende bewusstlos. Es war noch ein dritter junger Mann dabei. Er wollte schlichten, scheiterte aber und rief die Polizei. Ein Autofahrer auf dem nächtlichen Heimweg nach Lünen hielt an, stieg zusammen mit einem Beifahrer aus, wollte sich Marvin G. vornehmen. Aber G. war nicht zu stoppen. Er biss dem Mann in den Finger, schlug ihm gegen den Kopf, demolierte anschließend dessen Auto – Sachschaden: rund 8.000 Euro. Kurz danach, erzählte der Mann, „fing er an zu weinen“.

Marvin G. – nüchtern – wirkt ganz und gar nicht wie einer, vor dem jemand Angst haben müsste. Eine Erinnerung an das Geschehen in Oberaden habe er nicht, sagt er. Eine Blutprobe zwei Stunden nach dem Ausraster ergab 1,68 Promille. Bier und Schnaps habe er intus gehabt, erklärte er. Der Hauptgeschädigte Tobias T. war nicht beim Prozess: Er ist derzeit bei der Bundeswehr unabkömmlich. Der Richter merkte an, mit ein bisschen Pech hätten ihn die Ereignisse vor knapp einem Jahr auch in den Rollstuhl bringen können.

Marvin G. versicherte, er sei bei der Suchtberatung gewesen. Seinen Alkoholkonsum habe er reduziert. Dringender Rat vom Richter: die Schnäpse weglassen! Ein Urteil gab es natürlich auch: 80 Stunden Freizeitarbeit wegen fahrlässigen Vollrausches. Dieser Straftatbestand schließt eine zumindest teilweise Schuldunfähigkeit ein. Alternative wäre eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gewesen. Marvin G. muss außerdem an einem Präventionskurs gegen Gewalt teilnehmen. Kommt er dem nicht nach, droht Arrest.

 




„Bist du schwul?“ – Berufsschüler für sexuelle Belästigung verurteilt

von Andreas Milk
Auf dem Weg zur Bushaltestelle Dortmunder Straße in Lünen wurde es am 15. März 2023 unangenehm für den Berufsschüler Timon M. (alle Namen geändert). Es kam zu einer Begegnung, die eine Anklage für die beiden Bergkamener Brüder Adil und Enis B. zur Folge hatte – und zwar wegen sexueller Belästigung. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Kamen.

Adil und Enis B. waren damals 17 und 18 Jahre alt. Ihr Mitschüler Timon M. ist homosexuell. Er macht daraus auch kein Geheimnis. An besagtem Tag vor knapp einem Jahr sollen die Brüder ihn zunächst – noch einigermaßen harmlos – gefragt haben, ob er schwul sei. M., der die Erfahrung gemacht hat, dass hinter solchen Fragen echtes Interesse stecken kann, bejahte. Und dann ging’s los. Neben Fragen zu sexuellen Praktiken setzte es Berührungen „an allen möglichen Körperstellen“, erinnerte sich Timon M. im Gerichtssaal – wenn auch „nur“ oberhalb der Kleidung. Er sei schließlich weggegangen, hin zu einer Gruppe von Schülerinnen, und habe dort auf seinen Bus gewartet.

Teilweise ist das Geschehen per Handy auf Video dokumentiert. Sehr wahrscheinlich hatte Adil B. einen anderen Jungen aufgefordert, das Ganze für ihn aufzunehmen – vielleicht zur späteren Belustigung im kleinen Kreis, vielleicht auch, um das Video online zu stellen. Körperliche Übergriffe sind nicht in dem Video zu sehen – und auch nicht Adils älterer Bruder Enis. Weil auch Timon M. sich nicht zweifelsfrei an eine Beteiligung Enis‘ erinnerte, wurde der letztlich freigesprochen. Der jüngere Adil gab zwar seine penetrante Fragerei zu – und entschuldigte sich bei Timon M. dafür -, nicht aber die Handgreiflichkeiten. Weil es von denen auch kein Video gibt, forderte Adil B.s Verteidiger einen Freispruch auch für seinen Mandanten.

Aber der Richter hatte keinerlei Zweifel an dem körperlichen Übergriff: Er verurteilte Adil B. zu 40 Stunden Freizeitarbeit. Schon das – strafrechtlich eher unbedeutende – Belästigen Timon M.s durch die Fragerei sei widerlich gewesen. Dass Adil B. auch handgreiflich wurde, stehe für ihn außer Frage, so der Jurist – zumal Timon M. im Prozess fast den Eindruck erweckt habe, heute tue ihm die Anzeige gegen Adil B. leid. Belastungstendenz? Keine. Eher eine Entlastungstendenz zugunsten des mittlerweile volljährigen Adil B., der den Prozess über weite Strecken grinsend verfolgt hatte.




Zwei Mal verkauft – null Mal geliefert: 19-Jährige angeklagt

von Andreas Milk
Mitte April 2023 verkaufte die Bergkamenerin Chantal F. (19, Name geändert) über den Internetdienst Ebay-Kleinanzeigen ein Paar Schuhe der Marke Nike. Und zwar gleich zweifach – an eine Kundin für 65 Euro, an eine weitere für 40 Euro. Verschickt hat sie die zwei Mal verkauften Schuhe dagegen null Mal – was ihr eine Betrugsanklage und einen Prozess vorm Kamener Jugendrichter einbrachte.

Konkret erinnern könne sie sich nicht – sie habe seinerzeit mehrere Schuhpaare loswerden wollen. Denn sie habe Geld gebraucht für ein neues Bett, berichtete die junge Frau, die noch bei ihren Eltern wohnt. Als die Sache mit den Nike-Schuhen schief gelaufen sei, habe sie das Geld zurückschicken wollen – doch seien plötzlich ihre Accounts sowohl bei den Ebay-Kleinanzeigen als auch bei Paypal gesperrt gewesen. Das sei wohl nicht ohne Grund so gewesen, vermutete der Richter. Dem kam obendrein merkwürdig vor, dass Chantal F. nirgends unter Klarnamen auftrat, sondern sich bei ihren Handelsaktivitäten im Netz Anna nannte.

Mit dem Gericht hatte sie schon mal zu tun: wegen Diebstahls. Der Richter brummte ihr nun einen Präventionskurs auf mit dem Ziel, weitere Eigentumsdelikte zu verhindern. Außerdem werden die Justizbehörden bei Chantal F. 105 Euro einziehen und dieses Geld an die beiden geschädigten Kundinnen weitergeben.




Fake-Bestellung für 40 Euro – Geldstrafe: 1.800 Euro

von Andreas Milk
Für genau 40,39 Euro bestellte der Bergkamener Tim F. (Name geändert) im August vorigen Jahres Lebensmittel bei der Firma Flaschenpost: Cola, Chips, Joghurt und andere Dinge. Weil er zum Bezahlen die Kontonummer seiner damaligen Freundin nutzte, die aber keine Ahnung davon hatte, platzte die Abbuchung. F. saß jetzt als Angeklagter vorm Kamener Strafrichter.

Aussage stand gegen Aussage: Sie wusste Bescheid, sagt Tim F. – ich wusste es nicht, sagt die Exfreundin. Die junge Frau hatte seitenweise Aufzeichnungen dabei über die missglückte Beziehung, gespickt mit Beispielen dafür, wie Tim F. sie ausgenutzt habe. Für sie sei es Liebe auf den ersten Blick gewesen – und er habe es immer wieder geschafft, sie um den Finger zu wickeln. Allerdings sei es eine On-Off-Geschichte gewesen – so „richtig“ zusammen gewesen seien sie nie.

Tim F., 24 Jahre alt, hat eine bewegte Vorgeschichte. Sie umfasst unter anderem eine Jugendstrafe von drei Jahren und elf Monaten wegen einer ganzen Latte von Delikten – darunter Einbruch, Raub, Körperverletzung. Ein Rest der größtenteils verbüßten Strafe ist noch zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist endet im Sommer 2025.

Mittlerweile hat F. einen Job – und einen Sohn, um den er sich laut seiner Bewährungshelferin auch kümmert. Es gibt hohe Schulden. Genaues Ausmaß? Unklar.

Der Richter verurteilte F. zu einer Geldstrafe. 60 Tagessätze à 30 Euro muss er für den Betrug zahlen. Und die 40,39 Euro für die Flaschenpost sind inzwischen auch schon rausgegangen.