Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 7: Einfädeln

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Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Beim Einfädeln auf der Autobahn sollten die Fahrer auf der Fahrbahn Rücksicht nehmen – auch wenn sie Vorfahrt haben. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Heute: Einfädeln
Ein alltägliches Problem: Ein Fahrstreifen endet und der Verkehr wird von zwei Spuren auf eine gelenkt. Dabei fädeln sich manche so früh wie möglich ein, andere fahren bis zum Ende vor und versuchen dann eine Lücke zu finden. Nicht selten ärgert es die Fahrer, die den vermeintlichen Vordrängler dann einfädeln lassen müssen.

Dabei ist das genau richtig, wie Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde erklärt: „Korrekt verhalten sich Fahrer tatsächlich, wenn sie die endende Spur bis zum Schluss benutzen und erst am Ende einfädeln möchten“, sagt der Verkehrsexperte.

Gut für den Verkehr
Wenn möglichst lange zwei Spuren genutzt werden, ist das auch besser für den Verkehr. Endet eine Spur, gilt also: Bis zum Ende durchfahren und dann einfädeln. Hier kommt idealerweise das berühmte Reißverschlussverfahren zum Einsatz. Das heißt, dass jeweils ein Auto Vorrang erhält – wie bei einem Reißverschluss.

Anders sieht es hingegen auf Beschleunigungsstreifen aus, erklärt Arnold: „Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt.“ Fahrer sollten daher auch nicht am Ende des Streifens auf das Reißverschlussverfahren setzen – sie müssen nicht vorgelassen werden.

„Wie bei allen Verkehrssituationen gilt aber auch bei Beschleunigungsstreifen die Grundregel im Straßenverkehr, die jeder beachten sollte, um andere nicht zu gefährden: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, sagt der Verkehrsexperte. PK | PKU