Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 1: „Schnell vorbei am Bus?“

image_pdfimage_print

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen.

Der Bus steht mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Bushaltestelle. Hier gilt: Überholen nur im Schritttempo. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Mehr als 8.500 Unfälle gab es im Kreis Unna (ohne Lünen) im Jahr 2016. 95 Prozent dieser Unfälle waren auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Grund genug, verloren gegangenes Wissen in der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Heute: „Schnell vorbei am Bus“
Viele Autofahrer kennen es: Morgens auf dem Weg zur Arbeit halten Busse nur auf. Fährt der Bus mit Warnblinklicht eine Haltestelle an, gibt es die Chance, schnell zu überholen. „Achtung!“, warnt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde: „Kinder könnten noch schnell über die Straße zum Bus rennen.“

Deshalb gilt:

Überholverbot, wenn der Bus mit Warnblinkern eine Haltestelle anfährt.
Langsam überholen, wenn der Bus mit Warnblinkern an der Haltestelle steht.
Vorsichtig vorbeifahren, wenn der Bus rechts blinkt und eine Haltestelle ansteuert.

„Langsam überholen heißt hier Schrittgeschwindigkeit“, sagt Arnold. „Das ist kurz vor Stehenbleiben. Wer einen Fußgänger noch überholen kann, ist schon zu schnell. Besonders Kinder sind gefährdet, weil sie sich im Straßenverkehr nicht auskennen. Autofahrer müssen daher besonders aufpassen und langsam fahren.“

Gilt auch für Gegenverkehr
Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr und Radfahrer, die am Bus vorbeifahren. Wenn der Bus wieder abfährt, müssen Autofahrer ihn einfädeln lassen. Das heißt also auch hier nicht: Schnell vorbei am Bus. Es heißt in der Situation: Platz lassen, langsam fahren und nicht mehr überholen. PK | PKU