Post von der Pflegekasse: Infos über die Auswirkungen des neuen Pflegestärkunggesetzes

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Pflegebedürftige bekommen in diesen Tagen Post von Ihrer Pflegekasse. In den Schreiben teilen die Pflegekassen den neuen Pflegegrad mit und informieren über ihre Leistungen. Wer bis Weihnachten keinen Bescheid erhalten hat, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen, rät er Kreis.

Pflegeberaterin Gülay Offele
Pflegeberaterin Gülay Offele

„Das neue Pflegestärkungsgesetz bringt eine Reihe Änderungen mit sich“, erklärt Gülay Offele von der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna und nennt Beispiele: „Aus bisher drei Pflegestufen werden nun fünf Pflegegrade. Die Eingruppierung erfolgt automatisch, es findet also keine neue Begutachtung statt.“

Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss sich keine Sorgen machen. „Es gibt einen Bestandschutz, so dass niemand durch die Reform schlechter gestellt wird“, so die Fachfrau.

Für viele pflegebedürftige Menschen bringt die Reform Verbesserungen mit sich. So erhalten Menschen mit körperlichen Einschränkungen statt der jetzigen Eingruppierung den nächst höheren Pflegegrad. Bei Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz oder Demenz wird um zwei Grade höher gestuft.

Auch für pflegende Angehörige stehen positive Entwicklungen an. So sollen sie beispielsweise besser in der Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert werden.

Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz gibt es bei der kostenfrei und anbieterunabhängig arbeitenden Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna. Eine Kontaktaufnahme ist unter der Servicenummer 8800 / 27 200 200 oder unter Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 sowie per E-Mail an pwb@kreis-unna.de möglich.

Informationen gibt es natürlich auch im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung).