Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne –  Keine Leerung überquellender Abfallbehälter

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Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) macht erneut auf die Problematik mit den durch Müllbeutel und Plastiktüten verunreinigten Bioabfall aufmerksam. Während der Sammeltour stoßen die Fahrer immer wieder auf eine bunte Ansammlung verschiedenster Beutel. Da sich Plastiktüten jedoch nicht zersetzen, verursachen sie erhebliche Störungen im Kompost­werk in Fröndenberg-Ostbüren, wo sie wieder mühselig aus dem übrigen organischen Abfall aussortiert werden müssen, um die Kompostqualität nicht zu beeinträchtigen.

Plastik in Bioabfall und überquellende Behälter Foto 1Auch die vermeintlich „kompostierbaren Tüten“ aus Maisstärke, die vom Handel angeboten werden, sind nicht geeignet. Deren Verrottungsdauer liegt deutlich über der des Bioabfalls. Im Kompostwerk wird der Bioabfall innerhalb von 11 bis 12 Wochen zu Kompost umgesetzt. So wird schließlich auch der sogenannte kompostierbare Plastikbeutel zum Störstoff.

Bei einem zu hohen Anteil an Störstoffen muss dann sogar die gesamte Fahrzeugladung zu Restmüll umdeklariert werden, was wiederum zu einer deutlichen Kostenmehrbelastung für den Bergkamener Gebührenzahler führt. Aus diesem Grunde weist der EBB nochmals darauf hin, dass bei wiederholter Falschbefüllung der Biotonne diese eingezogen und er­höhtes Restmüllmehrvolumen gebührenpflichtig aufgestellt werden kann.

 

Überquellende Abfallbehälter sind nicht nur optisch ein Ärgernis, sondern es besteht auch die Gefahr, dass Abfall beim Schüttvorgang mit dem Seitenlader-Abfallsammelfahrzeug auf die Straße fällt und diese verunreinigt. Im Extremfall kann der übervolle Abfallbehälter beim Schüttvorgang aus der Halterung rutschen und der gesamte Behälter fällt auf die Straße.

 

Ein weiterer Punkt ist die Gebührengerechtigkeit; wer sein Abfallvolumen ordnungsgemäß dem tatsächlichen Bedarf entsprechend wählt, finanziert letztendlich den Trittbrettfahrer mit, der Gebühren einspart, indem er einen übervollen Abfallbehälter bereitstellt. Dem EBB entstehen damit auch Einnahmeverluste aus entgangenen Gebühren. Diese Mehrkosten trägt dann die Gesamtheit der Gebührenzahler mit.