Landtagswahl am 14. Mai: Blinden- und Sehbehindertenverein stellt Wahlhilfen zur Verfügung

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Das Recht der Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Um auch blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl selbständig teilnehmen zu können, werden wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung gestellt. Darauf weisen der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. und der Kreis Unna hin.

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD – je nach Wohnort – die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise.

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist der Akustik-CD zu entnehmen.

An jedem Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann.

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppe und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805 / 666 456 (0,14 Euro/Min aus dem Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle unter 02 31 / 55 75 90 0 anfordern. Die Anfrage sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit die Wahlhilfen auch noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. PK | PKU