KIK vor dem Kadi? – Landgericht gewährt vier klagenden Pakistani Prozesskostenbeihilfe

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Das Bönener Textil-Unternehmen KIK wird sich möglicherweise nach einem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik vor vier Jahren juristisch verantworten müssen, bei dem 260 Menschen den Tod fanden. Dem Landgericht Dortmund liegt eine Schadensersatzklage von vier Pakistani über jeweils 30.000 Euro vor.

Diesen vier pakistanischen Staatsbürgern gestand das Landgericht Dortmund am Dienstag eine Prozesskostenbeihilfe zu. Dies sei aber keine Vorverurteilung für KIK, erklärte ein Sprecher des Landgerichts. Das Verfahren sei völlig offen.

Zudem will das Landgericht durch ein Gutachten klären, ob nach pakistanischem Recht KIK überhaupt zur Verantwortung gezogen werden könne. Denn Urteilen muss in dieser Sache das Dortmunder Landgericht nach pakistanischem Recht.

Für die vier Kläger und ihren Rechtsanwälten ist hingegen die Sache klar: Sie vertreten die Ansicht, dass eine Haftung durch KIK nach pakistanischem Recht gegeben sei, weil KIK bei ihrem Lieferanten in Karachi nicht bzw. nicht in hinreichendem Maße auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards bzw. brandschutzrechtlichen Vorgaben hingewirkt habe, obwohl das Unternehmen seine Geschäftsbeziehungen zu ihren

Lieferanten einen von ihr verfassten Verhaltenskodex im Hinblick auf die Schaffung von angemessenen Arbeitsbedingungen (sog. „Code of Conduct“) zu Grunde gelegt habe. Die Beklagte sei zur Kontrolle und Erzwingung der Einhaltung der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen.

KIK vertrete laut Landgericht Dortmund die Ansicht, dass die Verhaltensregeln durch unabhängige Dritte kontrolliert worden seien. Ferner seien die Verhaltensregeln freiwillig und nicht erzwingbar, sodass hrerseits keine Rechtspflicht zur Überwachung der Fabrikantin bestanden habe.