Keine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

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„Kein Wasserschutzgebiet – keine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.“ Der Leiter des Stadtbetriebs Entwässerung (SEB), Horst Mecklenbrauck, bekräftigt noch einmal seine zentrale Aussage für Bergkamen zum Änderungsgesetz zum Landeswassergesetz NRW.

Das trat zwar schon am 5. März dieses Jahres in Kraft. Allerdings ist nach den dem SEB vorliegenden Informationen ist mit der Verabschiedung der Rechtsverordnung nicht mehr vor den Sommerferien zu rechnen. „Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass ohne diese. Rechtsverordnung viele Neuerungen im Landeswassergesetz NRW nicht vollzugsfähig sind“, betont Mecklenbrauck.

Während in Bergkamen wohl auch künftig private Abwasserrohre von der Pflöicht zur Dichtigkeitsprüfung ausgenommen sind, rät Mecklenbrauck den  Eigentümern von Abwasserbeseitigungsanlagen, die in Ihren Anlagen gewerbliche bzw. industrielle Abwässer befördern, zu warten, die neue Rechtsverordnung beschlossen ist.

„Der SEB wird aber bei Bedarf auch zukünftig ratsuchende Privatleute und Gewerbetreibende zu diesem Thema beraten und zwar firmenunabhängig und mit unserem Know – How “, so der Betriebsleiter.

Hier können sich Ratsuchende direkt an den SEB wenden. Zuständige Ansprechpartner sind Herr Basener, Tel. 02307-965358 bzw. Herr Selent, Tel. 02307-965362.