Jugendschutz gilt auch im Karneval: Kein Alkohol an unter 16-Jährige

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Karneval ist die Zeit der guten Stimmung. Viele verbinden gute Laune mit viel Alkohol, und an den kommen schon Kinder in der fünften Jahreszeit oft leicht. Doch die Sache ist klar: An unter 16-Jährige darf keinerlei Alkohol abgegeben werden.

Michael Makiolla, Landrat und Chef der Kreispolizeibehörde, appelliert deshalb dringend an Eltern und andere Erwachsene, sich strikt an diese Regelung zu halten. Gleichzeitig erinnert er daran, dass es für Hochprozentiges wie Wodka, Korn oder Rum und spirituosenhaltige Mixgetränke ein striktes Abgabeverbot an unter 18-Jährige gibt.

Sein Appell hat einen guten Grund, denn: Rauschtrinken bis hin zu einer Alkoholvergiftung ist bei Kindern und Jugendlichen nach wie vor „in“. „Um diesen gefährlichen Trend zu stoppen, brauchen wir nicht nur selbstbewusste Kinder und Jugendliche und aufmerksame Eltern, sondern eine Gesellschaft, die insgesamt genau hinschaut“, sagt Landrat Makiolla. Schließlich seien es in der Regel Erwachsene, die Kindern und Jugendlichen Alkohol zugänglich machten.

Der Hintergrund ist ernst: Untersuchungsergebnisse des Zentralinstituts für seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim (2013) belegen, dass der Alkoholkonsum in der Pubertät das Risiko von Alkoholabhängigkeit erhöht. Riskant ist nicht nur ein früher Alkoholkonsum an sich, sondern die Pubertät ist eine besonders kritische Phase. Entscheidend ist hier, dass sich das Gehirn der Jugendlichen gerade in der empfindlichen Reifungsphase befindet. Gerade im Jugendalter entwickeln und stabilisieren sich Konsumgewohnheiten, die zu einer frühen Suchtentstehung bei Jugendlichen führen können.