Glücksspielähnliche Finanzgeschäfte: Für Bergkamen geht es im 1,2 Mio. € oder mehr

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Am Mittwoch wird dich zeigen, ob Bergkamens Kämmerer Holger Lachmann lachen kann. Das Oberlandesgericht Hamm will am 13. August in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob die in den Jahren 2006 bis 2011 getätigten Finanzgeschäfte der Stadt mit der damaligen WestLB sittenwidrig und damit nichtig sind.

Immerhin hatte zunächst die Stadt einen Gewinn aus diesen Geschäften erzielt. Nach Auskunft von Lachmanns Vorgänger Horst Mecklenbrauck bedeutete der Dortmunder Richterspruch, dass Bergkamen die erzielten Beträge von rund 1,2 Mio. Euro behalten darf. Ein auch für Bürgermeister Roland Schäfer zufriedenstellendes Ergebnis. Insgesamt hatte die WestLB im Rahmen eines sogenannten „Schuldenmanagements“ für Bergkamen Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von rund 26 Millionen Euro abgeschlossen.

Gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund hatte die erste Abwicklungsanstalt, die als sog. Bad Bank risikoreiche Finanzgeschäfte der früheren WestLB AG übernommen hat, Berufung eingelegt.

Ebenfalls am Mittwoch wird des in Hamm noch zwei weitere Verhandlungen geben, bei denen es um die Zinsswap-Geschäfte der Stadt Kamen  (10 Mio. Euro) und des Kreises Unna (3,6 Mio. Euro geht).