ElterngeldPlus: Zeit fürs Kind und Chancen im Job

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Mehr Wahlmöglichkeiten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden: Das ElterngeldPlus unterstützt Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, und bietet damit eine neue Option neben dem klassischen Elterngeld. Darauf weist die Elterngeldstelle beim Fachbereich Familie und Jugend des Kreises hin.

Viele Eltern wünschen sich, nach der Geburt ihres Kindes sowohl Verantwortung für die Familie zu übernehmen als auch rasch wieder in den Job einzusteigen. Wer dann wieder in Teilzeit arbeiten möchte, kann mit dem ElterngeldPlus das Elterngeldbudget besser ausschöpfen.

Das klassische Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Bislang galt: Wenn Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit arbeiteten, verloren sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus ab dem 1. Juli. Künftig können Eltern, die in Teilzeit arbeiten, das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. „Ein Elterngeldmonat wird also zu zwei ElterngeldPlus-Monaten“, erläutert Fachbereichsleiterin Sandra Waßen.

Wie das bestehende Elterngeld ersetzt das ElterngeldPlus das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100  Prozent. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde, wird aber für den doppelten Zeitraum gezahlt.

„Wer nach der Geburt Teilzeiteinkommen erzielt, bekommt also mit dem ElterngeldPlus in der Summe mehr Elterngeld“, erläutert Waßen. Ein Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner hilft dabei, die ersten Monate mit Kind zu planen. Hier wird auch der so genannte Partnerschaftsbonus berechnet, der gilt, wenn sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Wie das Elterngeld muss auch das ElterngeldPlus schriftlich beantragt werden. Der Antrag steht neben weiteren Informationen auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de, Suchbegriff: Elterngeld, zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es in der Elterngeldstelle beim Kreis. Ansprechpartner sind Hans-Hermann Heeke, Tel. 0 23 03 / 27-29 58, E-Mail hans-hermann.heeke@kreis-unna.de, Frank Körber, Tel. 0 23 03 / 27-30 58, E-Mail frank.koerber@kreis-unna.de, Tanja Fischer, Tel. 0 23 03 / 27-31 58, E-Mail tanja.fischer@kreis-unna.de und Heike Koch, Tel. 0 23 03 / 27-32 58, E-Mail heike.koch@kreis-unna.de.