Einmalige Änderung der Reihenfolge der Vornamen ab dem 1. November möglich

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Jetzt zum Standesamt bei mehreren Vornamen: Einmalige Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen durch neue gesetzliche Regelung gegeben

Grundsätzlich sind mit der Geburtsbeurkundung beim Standesamt die Anzahl und die Reihen-folge der Vornamen unabänderlich bestimmt. In den offiziellen Ausweisdokumenten Perso-nalausweis und Reisepass werden alle Vornamen vollständig und ungekürzt in der Reihenfol-ge eingetragen, die im Geburtenregister beurkundet worden sind.

Häufig wird ein anderer als der erste eingetragene Vorname als Rufname genutzt. „Die aktu-elle gesetzliche Regelung, dass die Vornamen in der Reihenfolge wie sie in der Geburtsur-kunde aufgeführt sind in den Ausweisdokumenten eingetragen werden, führt oft zu Kopf-schütteln bei den Bürgerinnen und Bürgern, die ein neues Ausweisdokument beantragen“, so Amtsleiterin Patricia Höchst. „Denn oftmals erscheint im neuen Ausweis eine andere Vorna-mensangabe als diejenige, die von ihnen im Alltag verwendet wird.“

Dritte, wie Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften, verwenden grundsätzlich den im Ausweisdokument angegebenen ersten Vornamen anstelle des gebräuchlichen Vornamens.

Die neue Regelung im § 45 a Personenstandsgesetz schafft hier Abhilfe. Deutsche Staatsan-gehörige können ab dem 01.11.2018 einmalig die Reihenfolge ihrer Vornamen neu bestim-men. Nicht möglich ist die Annahme eines neuen Vornamens, eine Abwandlung des Vorna-mens (Hannes statt Hans oder Bärbel statt Barbara) oder die Trennung eines mit Bindestrich verbundenen Vornamens (Heinz Dieter statt Heinz-Dieter).

Die Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt beurkundet werden. Wirksam wird die Erklärung jedoch erst dann, wenn sie beim Geburtsstandesamt eingeht. Wer also eine soforti-ge Änderung der Reihenfolge erzielen möchte, sollte die Erklärung beim Standesamt des Ge-burtsortes beurkunden lassen. „Interessierte sollten jedoch bedenken, dass nicht nur die Ge-bühr für die Beurkundung der Änderung der Reihenfolge der Vornamen fällig wird sondern zusätzlich Gebühren für die Ausstellung neuer Ausweisdokumente“, erläutert Patricia Höchst.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt Bergkamen unter den Rufnummern 02307/965-412 und -413. Persönliche Vorsprachen sind während der allgemeinen Öffnungs-zeiten der Stadtverwaltung montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr beim Standesamt Bergkamen im Erdgeschoss des Rat-hauses möglich.

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Übersicht über die derzeit gültigen Gebühren:

Beurkundung der Erklärung beim Standesamt Bergkamen
(höhere Gebühren bei anderen Standesämtern möglich) 21,00 €
Bescheinigung über die Änderung – sofern die Geburt beim Standesamt Berg-kamen beurkundet worden ist
(höhere Gebühren bei anderen Standesämtern möglich) 9,00 €
Ausstellung eines Personalausweises (bis 23 Jahre) 22,80 €
Ausstellung eines Personalausweises (ab 24 Jahre) 28,80 €
Ausstellung eines Reisepasses (bis 23 Jahre) 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses (ab 24 Jahre) 60,00 €
Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 11 Jahre) 13,00 €