BI L821n Nein!: Straßen.NRW sei Aufsichtspflicht nicht nachgekommen

Die Fällaktion für die L821n am vergangenen Mittwoch sowie der Feuerwehr- und Polizeieinsatz wegen eines nicht mehr standfesten Baumes hat die Bürgerinitiative „L821n Nein!“, erneut eine Mail nach Düsseldorf und zur Bezirksregierung Arnsberg geschickt.

Darin erhebt sie den Vorwurf, dass Straßen.NRW „seiner Aufsichtspflicht in Hinsicht auf Ausführung und Abnahme der durchgeführten Arbeiten nicht nachgekommen“ sei. Adressaten dieser Mail sind unter anderen Ministerpräsident Armin Laschet, Heimatministerin Ina Scharrenbach und Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Hier die Mail im Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir teilen Ihnen folgendes mit:

Die Rodungsmaßnahmen bezüglich der Baufeldfreimachung zur Realisierung des Neubau der L821n wurden am 27.02.2019 nach unserem Ermessen in hektischer Art und Weise und aus unserer Sicht wider jeglicher menschlicher Vernunft durchgeführt.

Am Samstag, 02.03.2019, musste durch aufmerksame Mitbürger zudem festgestellt werden, dass ein Baum sehr wohl für die Fällung vorbereitet, d. h. eine Fällkerbe war angesetzt, aber die Arbeit nicht zu Ende geführt worden ist, siehe dazu diverse Mitteilungen der örtlichen Presse.

Eine angesetzte Fällkerbe mindert die natürliche Standfestigkeit eines Baumes maßgeblich und birgt ein ernst zu nehmendes Gefährdungspotenzial. Dies wurde letztendlich durch Polizei und Feuerwehr bestätigt, welche entsprechende Maßnahmen unverzüglich eingeleitet haben.

Nach allgemeinem Kenntnisstand ist Straßen NRW der Auftraggeber v. g. Maßnahmen, hier: Rodungsarbeiten.
Aus unserer Sicht ist in diesem Fall der Auftraggeber seiner Aufsichtspflicht in Hinsicht auf Ausführung und Abnahme der durchgeführten Arbeiten nicht nachgekommen.

Sicherlich gilt es zu prüfen, inwieweit der aufgeführte Sachverhalt aufzuarbeiten ist und welche Konsequenzen dies nach sich zieht.

Des Weiteren stellen wir an dieser Stelle fest:

Die Durchführung der Rodungsarbeiten bezeichnet nunmehr den Beginn der Baumaßnahme L821n, obgleich die Problematik der Entwässerung im Ansatz noch völlig ungeklärt ist.

Folglich besteht weder eine Planungssicherheit zur Ausführung des Projektes noch eine Kostensicherheit hinsichtlich der erforderlichen baulichen Leistungen. Dies bestätigt sich u. a. damit, da die baulichen Leistungen noch nicht einmal ausgeschrieben worden sind. Dies begründet sich wohl darin, dass offensichtlich noch ein erhebliches Planungsdefizit besteht.

Wir verweisen auf unsere Email vom 19.02.2019 und bezweifeln weiterhin die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungsverfahrens bzw. Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der L821n.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 12.03.2019 und verbleiben

Herzlichst
Anja Lenz
BI L821n NEIN