Bau der Ortsumgehung L 821n in weiter Ferne – SPD sieht sich bestätigt

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Eine Realisierung der seit Jahrzehnten in Bergkamen geplanten L 821 n ist im Jahr 2016 nicht vorgesehen. Trotz eines einhelligen Votums des RVR vom 18. September wurde die L 821 n nicht in das Jahresbauprogramm 2016 des Landes NRW aufgenommen.

Aufforderung zum Bau der L 821n an der Kampstraße in Weddinghofen.
Aufforderung zum Bau der L 821n an der Kampstraße in Weddinghofen.

Die SPD-Fraktion sieht sich deshalb bestätigt, nach alternativen Entlastungsmöglichkeiten für die Bürger in Weddinghofen zu suchen und dann natürlich auch zu finden. Fraktionschef Bernd Schäfer: Den gemeinsamen Antrag vom 21.07.2015 unserer Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte“, welchen wir in die Sitzung des Rates vom 17.09.2015 eingebracht haben, verfolgen wir mehr denn je. Zu Beginn des kommenden Jahres erwarten wir einen ersten Zwischenstandsbericht von der Verwaltung. Besonders am Herzen liegt uns ein ehrlicher Umgang mit der Öffentlichkeit und eine möglichst effiziente und zeitnahe Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Ortsteil Weddinghofen.“

Der Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2016 sieht ein Finanzvolumen von 32,0 Mio. Euro für ganz NRW vor. (Mittelkürzung gegenüber 2015 um 5 Mio. Euro = 13,5 %). Kostenprognosen für die geplante 1,9 km lange L 821 n gehen von 12 Mio. Euro aus.

Bereits im Juni / Juli hat das Land NRW mehrfach sowohl im unmittelbaren Dialog mit Vertretern aus Bergkamen als auch öffentlich darauf hingewiesen, dass dem Erhalt und der Instandsetzung des bestehenden Straßennetzes absolute Priorität gegenüber der Finanzierung von neuen Straßen eingeräumt wird, u.a.:

  • Persönliches Gespräch zwischen Vertretern der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen und Minister Groschek im Sommer 2015.
  • Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“, Heft Juli-August 2015 ab Seite 6: http://www.kommunen-in-nrw.de/information/staedte-und-gemeinderat/ausgaben.html?no_cache=1
  • Auszug aus dem Schreiben des Ministers Groschek vom 16.07.2015: „Mit Datum vom 30.01.2015 ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und die Maßnahme wird nunmehr in die Überlegungen für das Landesstraßenbauprogramm mit einbezogen. Gleichwohl bitte ich Sie zu bedenken, dass eine Wideraufnahme in das Landesstraßenbauprogramm 2016 und ein Baubeginn maßgeblich davon abhängig ist, welche Finanzmittel derzeit und zukünftig im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.“