Bau der L821n rückt offensichtlich ein Stück näher

Der Bau der über Jahrzehnte umstrittenen Ortsumgehung L821n rückt offensichtlich ein Stück näher. Gleich in zwei Tagesordnungspunkten werden sich in den nächsten Wochen die Bergkamener parlamentarischen Gremien mit diesem Thema beschäftigen, abschließend am 28. Juni im Stadtrat. Der Tenor lautet: Ja – aber.

Die Anlieger der Kampstraße haben inzwischen ihre plakative Forderung nach Bau der L821n aufgefrischt und erneuert.

Ja, weil die Verwaltung sich noch einmal mit möglichen Alternativen zum Bau der Ortsumgehung Weddinghofen/Oberaden beschäftigt hat und zu dem Ergebnis kommt, dass es sie nicht gibt, ohne andere städtische Straßen und damit auch deren Anwohner zu belasten.

Das „Aber“ kommt aus zwei wesentlichen Gründen. Einerseits wird allein ein Straßenneubau nicht den gewünschten Entlastungseffekt für die Jahnstraße in Oberaden und die Schulstraße/Kampstraße in Weddinghofen nichts bringen. Notwendig sind hier verkehrslenkende Maßnahmen von der Herabstufung der beiden Landesstraße bis hin zum Einbau verkehrsberuhigender Einbauten. Deshalb wird in der Vorlage für die beteiligten Ausschüsse und für den Rat Hilfe vom Land gefordert.

Im Einzelnen lauten die Forderungen für den Fall der Realisierung der L 821n :

  • Mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
  • eine Fortschreibung des LPB (Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 664 zwischen Werner Straße (B 233) und L 654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
  • Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg. Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der Stadt Bergkamen abzustimmen,
  • die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten zuzusagen.