Verfahren vor dem Amtsgericht wegen Fahrens ohne Führerschein: Es ist kompliziert…

von Andreas Milk
„Viereckige Augen“ habe er bekommen, als er die Vorladung zum Gericht erhielt, sagt der 47-Jährige aus Bergkamen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sechs Mal ohne Führerschein Auto gefahren zu sein. Er selbst sagt: Er habe einen Führerschein. Oder besser: Er sollte eigentlich einen haben. Verfahrensstatus: Es ist kompliziert.

In der Anklage geht es um Fahrten in den Jahren 2017 bis 2019. Der Bergkamener wurde entweder „nur“ geblitzt oder von der Polizei angehalten. Er ist in Telgte im Kreis Warendorf geboren und aufgewachsen – aber türkischer Staatsbürger. Vor einigen Jahren verlor er seine Papiere, sagt er. Das habe er auch gemeldet. Aber wegen eines Problems in Zusammenhang mit der Befreiung vom türkischen Wehrdienst habe er bis heute keine neuen Papiere bekommen – und damit auch keinen neuen Führerschein. Seine Fahrprüfung habe er vor langer Zeit – kurz nach dem 18. Geburtstag – in seinem Heimatkreis abgelegt.

Genau das wird nun per Anfrage an den Kreis Warendorf überprüft. Gibt es eine Bestätigung, steht einem Freispruch nichts entgegen.
Allerdings zieht der Mann schon in ein paar Wochen nach Bayern. Um sich den Freispruch „abzuholen“, müsste er ein zweites Mal zum Kamener Amtsgericht fahren. Der Richter bot ihm eine bequeme Alternative an: Das Verfahren könnte nach einer positiven Auskunft aus Warendorf auch einfach eingestellt werden – ohne neuen Termin, ohne Kosten, ohne Eintrag im Vorstrafenregister, nur eben auch ohne die Erstklassigkeit eines „richtigen“ Freispruchs. Ein Angebot, das der Angeklagte gern annahm.




Corona-Hilfen: IHK zu Dortmund begrüßt Zuschuss für Lebenshaltungskosten für Soloselbstständige

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gestern verkündet.

Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund, begrüßt diese Entscheidung: „Jetzt haben die vielen Selbstständigen aus Kreativ- und Dienstleistungsberufen, wie zum Beispiel auch Taxiunternehmen, endlich Klarheit. Viele dieser Selbstständigen haben gar keine Betriebsmittel, für die sie die Soforthilfen einsetzen könnten. Dass diese Regelung auch für Künstler gilt, ist ebenfalls eine gute Nachricht. Gerade die Kultur- und Kreativwirtschaft macht einen großen Teil der Attraktivität unserer Region aus und ist somit für die gesamte Wirtschaft relevant. Jetzt hoffen wir, dass die neuen Regelungen ohne bürokratischen Aufwand und klar verständlich umgesetzt werden.“

Voraussetzung ist, dass die Soforthilfe im März oder April und gleichzeitig keine Grundsicherung (ALG II) beantragt wurde. Solo-Selbständige, die das Sofortprogramm für Künstlerinnen und Künstler in Anspruch genommen haben, sind ausgeschlossen. Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können. Dazu erhalten alle Zuschussempfänger ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Ausfüllung-Anleitung.

Die Corona-Hotline der IHK zu Dortmund 0231 5417-444 ist weiterhin von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr, und Freitag bis 15:00 Uhr zu erreichen. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige sowie Auszubildende bekommen darüber wichtige Informationen rund ums Thema Coronavirus, etwa zu Finanzierungsfragen. Informationen rund ums Thema Coronavirus und dessen Auswirkungen für die Wirtschaft hat die IHK bereits seit mehreren Wochen auf ihrer Internetseite unter www.dortmund.ihk24.de/coronavirus gebündelt. Sie wird regelmäßig aktualisiert.




Coronavirus: Im Kreis Unna sind weitere drei Todesfälle zu beklagen

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist im Kreis Unna um drei auf 34 gestiegen.  Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen (Jahrgang 1926 bzw. 1934) aus Fröndenberg, die bereits im April verstarben, aber erst jetzt der Kreis-Gesundheitsbehörde gemeldet wurden, erklärt Kreissprecherin Constanze Rauert. Am heutigen 13. Mai verstorben ist außerdem eine Frau aus Werne (1938).

Neue Infektionen sind seit Dienstagnachmittag nicht hinzugekommen. Dafür gelten 15 Personen, davon allein 13 in Lünen als wieder gesundet. In Bergkamen liegt die Zahl der Infizierten weiterhin bei 3.

Aktuell Infizierte*

12.05.2020 | 15 Uhr 13.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 93 -2
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 42 29 -13
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 5 -1
Unna 13 13 +0
Werne 25 23 -2
Gesamt 211 193 -18

Gesundete

12.05.2020 | 15 Uhr 13.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 96 109 +13
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 49 +1
Unna 41 41 +0
Werne 30 31 +1
Gesamt 408 423 +15

Infizierte stationär

12.05.2020 13.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 8 8 +0

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

 




Straßenerneuerung am westlichen Lindenweg mit einer lärmreduzierenden Asphaltdeckschicht

Die Stadt Bergkamen lässt den Lindenweg im Teilabschnitt zwischen den Kreuzungen Schulstraße und Pfalzstraße sanieren. Dort ist der bestehende Pflasterbelag defekt und es haben sich teilweise Pflastersteine der Fahrbahn gelockert, was insbesondere für Radfahrer  gefährlich ist. Daher wird die Fahrbahn mit einer lärmreduzierenden Asphaltdeckschicht versehen. Die Straßenrandbereiche und Bäume werden nicht verändert.

Auch nach Abschluss der Bauarbeiten bleibt der Lindenweg in diesem Abschnitt als „Verkehrsberuhigte Zone“ mit einer maximalen Geschwindigkeit von 7 km/h bestehen. Im Bereich der Kreuzung Lindenweg – Emsenweg / Wiesenstraße wird daher auch ein leicht erhöhtes Aufmerksamkeitsfeld in die Fahrbahn eingebaut.

Die Bauarbeiten beginnen am kommenden Montag, 18. Mai, und dauern voraussichtlich vier Wochen. Für diese Zeit werden für Fahrzeuge Umleitungen eingerichtet, Fußgänger und Anwohner können die Baustelle passieren. Die betroffenen Anwohner erhalten zudem weitere Informationen direkt von der beauftragten Baufirma.

 




Prostituiertenschutzgesetz: 91 Anmeldungen im Kreis Unna

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sollen die Rechte von Personen im Rotlicht-Gewerbe gestärkt werden. Dazu gehört auch, dass die Prostituierten ihre Tätigkeit anmelden müssen. 91 Personen haben das bis zum Ende des Jahres getan. Das Gesundheitsamt hat zudem 43 Beratungen durchgeführt (2018: 30). Darin inklusive sind auch die Folgeberatungen, die nach zwölf Monaten erfolgen müssen.

Neu ist auch eine Erlaubnispflicht für Betreiber: Dazu gehört der Betrieb von Prostitutionsstätten (z. B. Bordelle), die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen, die Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort-Service).
 
Zwölf Erlaubnisse angefragt
Bis Ende 2019 haben insgesamt zwölf Betriebe eine Erlaubnis beantragt. Neun Erlaubnisse hat die Ordnungsbehörde des Kreises erteilt. Zwei haben zwischenzeitlich das Gewerbe abgemeldet. Derzeit gibt es demnach noch sieben Prostitutionsstätten mit der erforderlichen Erlaubnis. PK | PKU




Lebensmittel vorm Toilettenraum: Kontrolle brachte Ärger

von Andreas Milk
In seinem Imbiss an der Werner Straße in Bergkamen bekam Murat M. (51, Name geändert) am 2. Juli 2019 Besuch von zwei Mitarbeiterinnen des Kreises Unna: Lebensmittelkontrolle. Was dabei passierte, brachte M. eine Anklage wegen Widerstandes und Körperverletzung ein. Die Verhandlung im Kamener Amtsgericht zeigte jetzt: Es war nicht ganz so wild.

Die Frauen vom Kreis hatten M. schon vor jenem Tag darauf hingewiesen, die Lagerung von Lebensmittelkonserven im Vorraum der Personaltoilette sei nicht in Ordnung – er möge das bitte ändern. Am 2. Juli wollten sie nachsehen, ob sich schon was getan hatte. Hatte es aber nicht. Es gab Streit; M. wurde wütend. Er griff an ein Regal – das Regal kippte um. Er nahm einen Ventilator und warf ihn zu Boden – der Ventilator streifte den Fußknöchel einer der beiden Frauen. Sie erlitt eine Schwellung, die nach ein paar Tagen wieder weg war. Ihre Kollegin blieb unverletzt, hatte sich aber wohl wegen des krachenden Regals erschrocken und in die Enge gedrängt gefühlt.

Dass Murat M. die Frauen verletzen wollte, glaubten Richter und Staatsanwältin am Ende nicht. Eher sei es wohl ein unkontrolliertes Dampfablassen gewesen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 400 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Murat M. ist inzwischen wegen Corona arbeitslos geworden. Der Missstand in seinem früheren Imbisslokal ist inzwischen beseitigt: Der Kreis war nach dem 2. Juli, aber vor Corona nochmal da – diesmal übrigens begleitet von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes.




Internationaler Museumstag am Sonntag; Baustellen-Führungen am Stadtmuseum zum Thema „Inklusion und Vielfalt“

Baustelle Stadtmuseum

Das Stadtmuseum Bergkamen bietet am Sonntag, 17. Mai, dem Internationalen Museumstag,  zwei Baustellen-Führungen zu dem Thema „Das Museum für alle: Museen für Vielfalt und Inklusion“ an. Um 14 Uhr können Risikogruppen und um 15 Uhr Familien an einer ca. 30-minütige Führung teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Treffpunkt ist vor dem aktuellen Eingang des Stadtmuseums. Es wird darum gebeten, private Schutzmasken zu tragen und den verordneten Mindestabstand einzuhalten. Der Eintritt am Internationalen Museumstag ist kostenfrei.

Der Internationale Museumstag wird jährlich vom Internationalen Museumsrat ICOM ausgerufen und findet im Jahr 2020 bereits zum 43. Mal statt. Ziel des Aktionstages ist es, auf die thematische Vielfalt der mehr als 6.500 Museen in Deutschland sowie der Museen weltweit aufmerksam zu machen. Der Aktionstag steht dabei jährlich unter einem wechselnden Schwerpunkt, der aktuelle Themen aufgreift und auf die thematische Vielfalt der reichen Museumslandschaft verweist. 2020 lautet der Schwerpunkt „Das Museum für alle – Museen für Vielfalt und Inklusion“.

Der Internationale Museumrat schreibt auf seiner homepage dazu: „Museen genießen hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen und können so Vorreiter für eine nachhaltige politische, soziale und kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft sein. Die Herausforderungen, die Vielfalt und Inklusion mit sich bringen, zeigen sich oft in der Schwierigkeit, komplexe soziale Themen in einer zunehmend polarisierten Welt sachlich zu diskutieren. Museen sind hier – gerade wegen ihrer hohen gesellschaftlichen Bedeutung – besonders gefordert. In Ausstellungen, Vorträgen, Performances oder Vermittlungsprogrammen zeigen sie Möglichkeiten der Auseinandersetzung auf.“

Mit den Führungen zum Thema des Internationalen Museumstages 2020 möchte das Stadtmuseum Bergkamen das öffentliche Bewusstsein für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander fördern und den Blick auf verschiedene Perspektiven eröffnen.

Weitere Informationen: www.stadtmuseum-bergkamen.de




Christi Himmelfahrt wieder öffentliche Feier der Hl. Messe in der St. Elisabeth-Kirche mit bis zu 60 Besuchern

Der Vorstand des Vermögensverwaltungsrates und das Pastoralteam der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Geist Bergkamen haben nächste Schritte für die öffentliche Feier von Gottesdiensten gesetzt. Der Schutz von Menschen hat dabei die oberste Priorität:

  1. Für die öffentliche Feier der Gottesdienste gelten die „Staatlichen Bestimmungen für Ansammlungen in geschlossenen Räumen“ und die „Rahmenbedingungen des Erzbistums Paderborn“.
  1. Um Erfahrungen zu sammeln, werden öffentliche Gemeindegottesdienste zunächst an Sonn- und Feiertagen nur in der St. Elisabeth-Kirche, Parkstraße 2, gefeiert.
  1. Ein Ordnungsdienst reguliert den Zutritt zur Kirche und sorgt dafür, dass nur die markierten Plätze eingenommen werden können. Um die Mindestabstände einzuhalten, dürfen bis zu 60 Menschen teilnehmen.
  1. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Erreichen der Höchstgrenze müssen leider die Türen geschlossen werden. Um Verständnis wird jetzt schon gebeten.
  1. Am Donnerstag, 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt) beginnen wir mit der öffentlichen Feier der Heiligen Messe: 10.00 Uhr und 11.30 Uhr jeweils in St. Elisabeth, Parkstr. 2
  1. Auch für die folgenden Sonn- und Feiertage sind Heilige Messen um 10.00 Uhr und 11.30 Uhr in St. Elisabeth geplant.
  1. Die Heilige Messe um 10.00 Uhr wird wie gewohnt live auf der Homepage bzw. dem youtube-Kanal der Kirchengemeinde übertragen.
  1. Die katholischen Christinnen und Christen bleiben von der Sonntagspflicht befreit.
  1. Tauffeiern, Trauungen und Seelenämter sind unter den besonderen Vorgaben möglich. Nähere Informationen durch das Pfarrbüro.



Aktion Mensch fördert Lieferservice der AWO für Menschen mit Behinderung

Mitarbeiterin Saskia Prange (2. v. .l.) und ihre Kolleginnen und Kollegen werden in den nächsten Wochen den Einkaufsservice aufbauen. Darüber freuen sich auch Wolfgang Rickert (1. v.l.) und DasDies-Geschäftsführer Maciej Kozlowski (3. v. l.) mit weiteren Vertretern der AWO Ruhr-Lippe-Ems.

Eine erfreuliche Nachricht hat die Verantwortlichen der DasDies Service GmbH erreicht. Das Inklusionsunternehmen der AWO Ruhr-Lippe-Ems kann sich über eine Förderung der Aktion Mensch für den Aufbau eines Bestell- und Lieferservice für Menschen mit Behinderung freuen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bietet die DasDies Service GmbH seit Mitte April in einem kleineren Umfang einen Einkaufsbringdienst für Menschen mit Behinderung an. „Wir wollten mit dem Service unseren oftmals gesundheitlich vorbelasteten Kunden eine konkrete Hilfe anbieten, um Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren“, erläutert DasDies-Geschäftsführer Maciej Kozlowski.

Mit der Förderung aus dem Corona-Soforthilfe-Programm der Aktion Mensch soll der Bestell- und Lieferservice in den nächsten Wochen ausgebaut und professionalisiert werden, um mehr Menschen mit Behinderung kreisweit zu erreichen. Angedacht ist unter anderem eine Internetplattform mit einer Warenkorb-Funktion, auf der Kunden ihre Einkäufe einfach online auswählen und bestellen können. Im Anschluss werden die Einkäufe direkt ausgeliefert.

„Wir sind sehr dankbar für die Förderung durch die Aktion Mensch. Wir können für die Menschen da sein, die in dieser Krisenzeit in ganz besonderem Maß auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.“, freut sich Wolfgang Rickert als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. „Darüber hinaus ergibt sich dadurch die Möglichkeit, dauerhaft ein gutes Unterstützungsangebot zu etablieren.“

Interessierte für den Bestell- und Lieferservice können sich gerne telefonisch unter 02307 71991-12 oder per E-Mail unter sekretariat@dasdies.de<mailto:sekretariat@dasdies.de> informieren.




Coronavirus: Weiterhin drei Infizierte und 25 Gesundete in Bergkamen

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Kreis Unna ist um eins größer geworden und liegt jetzt bei 211. Dieser neue Fall wurde aus Lünen gemeldet. Von Montag auf Dienstag (jeweils um 15 Uhr) liegt die Zahl der Gesundeten konstant bei 408. In Bergkamen gibt es weiterhin drei infizierte und 25 gesundete Personen.

Der Überblick:

Aktuell Infizierte*

11.05.2020 | 15 Uhr 12.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 95 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 41 42 +1
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 25 25 +0
Gesamt 210 211 +1

Gesundete

11.05.2020 | 15 Uhr 12.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 96 96 +0
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 30 30 +0
Gesamt 408 408 +0

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

Zahl der Fälle insgesamt:

11.05.2020 | 15 Uhr 12.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 141 142 +1
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 649 650 +1

 




Attacke mit dem Gartenschlauch: 2.000 Euro Strafe

von Andreas Milk
Immerhin: In einem Punkt stimmten die Angaben beider Seiten überein – und zwar, dass es seit rund 20 Jahren Zoff zwischen ihnen gebe. Eine schier endlose Bergkamener Nachbarschaftsfehde beschäftigte heute den Strafrichter am Amtsgericht Kamen. Angeklagt: Der 36-jährige Markus A. (Namen geändert), der laut Staatsanwaltschaft mehrfach eine Frau von nebenan, die 58 Jahre alte Stefanie P., beleidigt und bedroht hat – etwa, indem er sie „asoziale Nutte“ nannte und sich mit dem Zeigefinger die Kehle entlang fuhr. Das sei Unsinn, sagte Markus A. – einen anderen Anklagepunkt gab er dagegen zu: Am 4. Juli 2019 habe er Stefanie P. eine Dusche mit dem Gartenschlauch verpasst, um sie sich vom Leib zu halten. Sie habe damals nämlich eine Abstandsvereinbarung missachtet.

Die Sache mit dem Schlauch war der einzige Vorwurf, für den es so etwas wie einen objektiven Nachweis gab: Ein damals zum Tatort gerufener Polizist erinnerte sich auf Nachfrage des Richters, die Frau sei nass gewesen.

Was sich sonst so alles zwischen den Familien A. und P. abgespielt hat und abspielt – das wissen am Ende nur sie selbst. Nimmt man die Schilderungen von Markus A., seiner Mutter sowie eben von Stefanie P. zusammen, dann haben sich da die Richtigen gefunden – oder vielmehr: leider die völlig Falschen. „Ich will eigentlich nur meine Ruhe“, sagt Stefanie P. – während die Anwältin ihres Widersachers Markus A. überzeugt ist: „Sie will ihn unbedingt im Knast sehen.“

Da muss er – trotz ein paar Vorstrafen vor einigen Jahren – aber nicht hin. Der Richter verurteilte ihn wegen der Nummer mit dem Schlauch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro. A. habe sich der Beleidigung und Bedrohung schuldig gemacht. Der Urteilsverkündung folgte ein Appell, sich zu besinnen, einander aus dem Weg zu gehen und es vielleicht mal mit der Hilfe eines erfahrenen Schiedsmannes zu versuchen.

Besonders optimistisch wirkte der Richter nicht.