Verwaltungsgericht Gelsenkirchen soll jetzt die Räumungsverfügung für die beiden Hochhäuser an der Töddinghauser Straße überprüfen

Mithilfe einer Klage vor dem Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wollen jetzt Eigentümer und Mieter der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135/137 erreichen, dass sie wieder ihre Wohnungen nutzen dürfen. Bekanntlich hatte die Stadt Bergkamen am 15. Mai die Räumung des Gebäudes wegen erheblicher Brandschutzmängel verfügt.

Dabei wollen der Krisenstab der Bewohner und Eigentümer, aber auch der WEG-Verwalter, der Gutachter und die Anwälte die Räumungsverfügung auf einen „schwerwiegenden Fehler“ durch die Verwaltungsrichter überprüfen lassen. Außerdem sind sie überzeugt, dass durch die Räumungsverfügung der Stadt gegen die Paragrafen 13 und 14 des Grundgesetzes verstoßen wurde.

Der Paragraf 13 sichert den Bürgerinnen und Bürger die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung zu. Allerdings lässt der Absatz 7 dieses Paragrafen Eingriffe und Beschränkungen zu, wenn eine Lebensgefahr für einzelne Personen besteht. Zu diesem Schluss sind unter anderem die Feuerwehr und der Brandschutzbeauftragte des Kreises Unna nach dem Brand in den benachbarten Turmarkaden am 10. Mai gekommen, Messungen haben eine hohe Konzentration des lebensgefährlichen Kohlenmonoxid in den beiden benachbarten Hochhäusern ergeben.

Der Paragraf 14 des Grundgesetzes sichert das Recht auf Eigentum zu. Im Absatz 2 heißt es aber auch: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Damit sich jeder selbst ein Bild von den beiden Paragrafen des Grundgesetzes machen kann, geben wir sie hier in ihrer aktuellen Version wider:

Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.




Gegen Baum gefahren und anschließend geflüchtet: Fahrerin war laut Polizei alkoholisiert

Am Samstagabend fuhr gegen 22.40 Uhr eine 23-jährige Fahrzeugführerin aus Bergkamen auf der Straße  Kamer Heide in Overberge. In Höhe einer baulichen Fahrbahnverengung auf der Kamer Heide verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit einem auf der Fahrbahnverengung befindlichen Baum.

Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, verließ sie die Unfallörtlichkeit. Sowohl ein aufmerksamer Zeuge, als auch im späteren Verlauf die Unfallverursacherin selbst, informierten die Polizei über diesen Vorfall. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die 23-jährige alkoholisiert war. Aufgrund dessen wurde ihr eine Blutprobe entnommen. Ein Strafanzeige wurde gefertigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.300 Euro.




2. Rünther Kunstmarkt am Sandbochumer Weg mit Geschichten aus dem Dustertal

Aufstellung des Ankündigungsbanners für den Rünther Kunstmarkt: Die Künstlerinnen und Künstler vom Kunstkreis „Glücksschmiede“ sind eingerahmt von Vorstandsmitgliedern des Aktionskreises. Foto: Aktionskreis

Zum zweiten Mal findet am Sandbochumer Weg 24 in Rünthe am Samstag, 7. September, ab 12 Uhr ein Kunstmarkt statt. Der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V. hat die Rolle des Veranstalters übernommen und kooperiert mit dem Kunstkreis „Glücksschmiede“ aus Dortmund sowie mit Familie Werth, die  ihren Garten dafür zur Verfügung stellt. Im Mittelpunkt sollen die ausstellenden Künstler stehen. Es geht dabei vor allem darum, über die Kunst ins Gespräch zu kommen. Einige Künstler werden auch vorführen, wie ihre Kunst entsteht.

Abgerundet wird die Veranstaltung durch ein Angebot für Kinder (Hüpfburg, Maltisch, Lesung) sowie Getränke und Speisen (Kaffee/Kuchen – Bratwürstchen). Bei dem Mitmach-Lese-Hör-Spektakel von Michael Wrobel, das 3 mal am Nachmittag (14.00/15.00/16.00 Uhr) angeboten wird, werden Kinder u. Erwachsene in einem abgedunkelten Pavillion „Dustertalgeschichten“ kennenlernen.




Sexualstraftäter flüchtete auch mit gestohlenen Fahrrädern: Polizei sucht jetzt die Besitzer

Im Zusammenhang mit der Festnahme des mit Öffentlichkeitsfahndung gesuchten 24-jährigen Bergkameners am Donnerstagnachmittag in Senden hat die Polizei im Kreis Coesfeld zwei Fahrräder sichergestellt und sucht nun die Besitzer.

Beim ersten Antreffen an der Sebastianschule in Nottuln-Darup flüchtete der 24-Jährige mit einem roten Cityrad der Marke „Citylight“ mit tiefem Einstieg. Das Rad hat einen Lenkerkorb und wurde von der Polizei sichergestellt.

Im weiteren Verlauf der Flucht stahl der mutmaßliche Vergewaltiger seinen Angaben nach in einem Park in Nottuln ein blaues Fahrrad der Marke „Gazelle“ und fuhr damit nach Senden. Dieses Rad stellten Polizisten ebenfalls sicher.

Gesucht werden nun die rechtmäßigen Besitzer der Räder. Wer vermisst seit dem 15. August 2019 ein blaues Gazelle-Rad in Nottuln? Und wer vermisst ein rotes Cityrad? Zum Herkunftsort dieses Rades ist bislang bei der Polizei nichts bekannt.

Hinweise nimmt die Polizei in Dülmen unter der Rufnummer 0 25 94/ 79 30 entgegen.




„Turbowurm“ im Beverbach lässt Gen-Forscher hoffen

Die schwarzen Augenflecke erwecken den Eindruck, der Strudelwurm würde schielen. Mit tausenden Wimpernhärchen gleitet er über den Untergrund. Foto: EGLV

Im Beverbach in Bergkamen lebt ein Bewohner, der nicht nur bei den Biologen des Lippeverbandes Begeisterung auslöst, sondern insbesondere Gen-Forscher in Verzückung versetzt. Der Dreiecksstrudelwurm ist ein zuverlässiger Anzeiger für gute Gewässerqualität aber auch ein „Weltmeister der Regeneration“: Die Tiere sind in der Lage, fehlendes Gewebe mithilfe von Stammzellen neu zu bilden. Bereits aus einem winzigen Stück Wurm, kann sich ein komplett neues Tier regenerieren. Aufgrund dieser Eigenschaft hoffen Forscher, dass Dreiecksstrudelwürmer ihnen entscheidende Hinweise auf Therapiemöglichkeiten für verletzte Menschen liefern können. Grund genug, den Wurm zum „Bewohner des Monats“ zu benennen.

Die Biologisch-technische Assistentin Sylvia Mählmann bei der Probennahme an der Lippe. Foto: EGLV/ Rupert Oberhäuser

„Bereits aus einem zweihundertfünfzigstel großen Teil des Wurms kann sich innerhalb von zwei bis drei Wochen ein kompletter Klon des Tieres bilden“, weiß Sylvia Mählmann vom Lippeverband: „Manchmal geht dabei aber auch etwas schief – dann gibt es statt zwei Augen drei oder vier, die allerdings meist ohne Funktion sind.“

Neben der „Querteilung“ können sich Strudelwürmer auch als Zwitter vermehren: Einer der Partner nimmt dann eine stark abgeplattete Körperform an, das zweite Tier kriecht auf seinen Rücken und ein Austausch von Sperma findet statt. Die entstandenen Eier befestigen die Würmer, geschützt in einem kleinen Kokon, an Steinen oder Wasserpflanzen. In den Eiern entstehen direkt junge Nachwuchs-Strudelwürmer.

Nachtaktiver Wurm gleitet auf Wimpernhärchen
Der Dreiecksstrudelwurm gehört zur Klasse der Turbellaria. Der Name ist vom lateinischen Wort „turbo“ abgeleitet, welches übersetzt Wirbel heißt und auf die Fortbewegung der Strudelwürmer hinweist. Unter ihrem Körper befinden sich tausende Wimpernhärchen, mit denen sie gleichmäßig dahingleiten. Ihre Körper sind flach und meist werden die dunkelbraunen bis schwärzlichen Würmer maximal 2,5 Zentimeter groß. Typisch für den Dreiecksstrudelwurm ist sein pfeilförmiger, dreieckiger Kopf mit beweglichen „Öhrchen“. „Dort finden wir die Sinnesorgane für chemische Reize und die Wahrnehmung der Strömungsrichtung“, erklärt die Biologisch-technische Assistentin Sylvia Mählmann.

Auffällig sind auch die Augen des Wurms: Mit seinen zwei schwarzen Augenflecken mit hellem Hof erweckt er den Eindruck, er würde schielen oder auch trauern. Doch durch eine besondere Funktion kann der nachtaktive Wasserbewohner den Lichteinfall bestimmen. Bis zum Einbruch der Dunkelheit findet man den Dreiecksstrudelwurm vorzugsweise unter Steinen, Ästen oder Schwimmblättern – gerne auch in größeren Gruppen.

Dreiecksstrudelwürmer schützen sich in Gewässersohle
Generell sind Strudelwürmer weit verbreitet und können sowohl im Meer, Süßwasser oder sogar an Land in Pfützen leben. Der Dreiecksstrudelwurm jedoch kommt in sauberen, relativ schnell fließenden Gewässern vor. Er benötigt einen hohen Sauerstoffgehalt, da er direkt über die Haut atmet – Gewässerverunreinigungen oder Versauerung stressen den Wurm. „Bei Belastungen benötigt er ein gutes Lückensystem an der Gewässersohle, um sich dort zu schützen. Sein Nachweis ist immer ein ausgesprochen positives Zeichen, da er naturnahe Bedingungen im Gewässer anzeigt.“

Beute wird eingeschleimt, vorverdaut und eingesaugt
Als „Räuber“ ernährt sich der Dreiecksstrudelwurm vorwiegend von Kleinkrebsen, Würmern und Insektenlarven, die ihm sprichwörtlich „auf den Leim gehen“. Er riecht seine Beute und hüllt sie mit zähem Schleim ein. Dann stülpt der Wurm einen versteckten Rüssel aus, gibt ein Verdauungssekret ab und saugt sein vorverdautes Opfer nach einer Weile einfach ein. Auch er selbst hüllt sich in Schleim, der ihn wiederum vor Fressfeinden und bei kurzzeitigem Austrocknen des Gewässers schützt. Hungerzeiten übersteht der Strudelwurm problemlos mehrere Monate.

Hintergrund

Serie: Bewohner des Monats
Fließgewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft. Sie bieten Menschen nicht nur Erholung, sondern sind als Ökosysteme unverzichtbar und schützenswert. Ein Großteil der Wasserlebewesen sind wirbellose Tiere (Makrozoobenthos), die häufig am Boden oder Rand des Gewässers leben. Dazu gehören u.a. Wasserinsekten, Krebstiere, Schnecken und Muscheln. Sie sind ein wichtiger Indikator für die Wasserqualität. Denn nur ein natürliches Gewässer weist eine hohe Anzahl und Vielfalt wirbelloser Tiere auf.

Durch das Programm „Lebendige Lippe“ soll sich der längste Fluss in NRW natürlicher entwickeln. Diese Veränderungen erfassen die Lippeverbands-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Labors anhand von Probenahmen entlang der Lippe und ihrer Nebenläufe. Dabei untersuchen sie regelmäßig insgesamt 431 Kilometer Wasserläufe im Verbandsgebiet. Ausgewählte Lebewesen, die etwas über die Wasserqualität verraten, stellt der Lippeverband in seiner Serie „Bewohner des Monats“ vor.

Programm „Lebendige Lippe“
Die Lippe ist ein 220 Kilometer langer Nebenfluss des Rheins. Sie entspringt in Bad Lippspringe und mündet in Wesel in den Rhein. Auf der rund 147 Kilometer langen Strecke zwischen Lippborg und Wesel fließt die Lippe durch das Gebiet des Lippeverbandes. Hier hat das Land NRW die Unterhaltung und den Ausbau des Flusses an den Lippeverband übertragen.
Der Lippeverband übernimmt neben der allgemeinen Pflicht der Gewässerunterhaltung auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an der Lippe. Hierzu hat der Lippeverband im Auftrag des Landes im Jahre 2013 das Programm „Lebendige Lippe“ für seinen Zuständigkeitsbereich aufgelegt und neben der Fortsetzung der bestehenden Projekte mehrere neue Projekte begonnen.

Das übergeordnete Ziel ist die langfristige Verbesserung und Wiederherstellung eines intakten Fluss-Auen-Ökosystems mit einer Erhaltung und Entwicklung von fluss- und auentypischen Strukturen und Lebensgemeinschaften. Für das Landesgewässer Lippe werden zu 100 % Landesmittel eingesetzt.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 ist auch die ganzheitliche Betrachtung von Fluss-Einzugsgebieten Allgemeingut geworden. Danach ist der gesamte Fluss von der Quelle bis zur Mündung als Einheit zu sehen. Maßnahmen, die an irgendeiner Stelle des Gewässersystems zu Veränderungen führen, wirken sich auch in anderen Teilen des Einzugsgebiets aus.

Lippeverband
Der Lippeverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen, das effizient Aufgaben für das Gemeinwohl mit modernen Managementmethoden nachhaltig erbringt und als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip lebt.

Seine Aufgaben sind in erster Linie die Abwasserentsorgung und -reinigung, Hochwasserschutz durch Deiche und Pumpwerke und die Gewässerunterhaltung und -entwicklung. Dazu gehört auch die ökologische Verbesserung technisch ausgebauter Nebenläufe. Darüber hinaus kümmert sich der Lippeverband in enger Abstimmung mit dem Land NRW um die Renaturierung der Lippe. Dem Lippeverband gehören zurzeit 155 Kommunen und Unternehmen als Mitglieder an, die mit ihren Beiträgen die Verbandsaufgaben finanzieren.
www.eglv.de




TTC Rünthe richtet Stadtmeisterschaften im Tischtennis aus

Der TTC Rünthe richtet in diesem Jahr die Stadtmeisterschaften im Tischtennis aus. Austragungsort ist zum Ende der Sommerferien am Sonntag, 25. August 2019, die Turnhalle der Freiherr-von-Ketteler Grundschule in Rünthe.

Angeboten werden ab 10.00 Uhr sämtliche Turnierklassen, bei den Schülern, Jungen, Mädchen, Damen (Einzel und Doppel) und bei den Herren (Einzel und Doppel).

Dabei können alle Bergkamener Bürgerinnen/Bürger, sowie Spier/innen die einem Bergkamener Tischtennisvereine oder einer Tischtennisabteilung eines Bergkamener Vereins angehören, teilnehmen

Der Meldeschluss ist auf der 30 Minuten vor der jeweiligen Turnierklasse festgelegt.

Die Ausschreibung der Stadtmeisterschaft ist unter https://www.bergkamen.de/stadtmeisterschaften.html hinterlegt




Notenlesen – kein Buch mit sieben Siegeln mehr! Musikakademie Bergkamen lädt zum Einsteigerkurs ein

Bettina Pronobis: fotografiert von Wilhelm Lohmann

Wie ist ein Rhythmus notiert? Wie heißen die Noten im Violin- und Bassschlüssel? Diese Fragen scheinen viele musikinteressierte Erwachsene zu beschäftigen, denn das Angebot „Notenlesen für Erwachsene“ ist ein Publikumsliebling im Angebot der Musikakademie Bergkamen.

Aufgrund vielfacher Nachfrage hat die Kursleiterin Bettina Pronobis für 2019 sowohl Einsteigerkurse als auch spätere Vertiefungskurse geplant. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse besuchen zunächst einen Einsteigerkurs. In vier Sitzungen jeweils Freitag von 18.30 bis 19.30 Uhr werden Chorsänger, Wiedereinsteiger oder Selbstlerner im Instrumentalspiel mit den Geheimnissen der Notenschrift vertraut gemacht.

Die Kursleiterin Bettina Pronobis möchte mit diesem Angebot Hürden abbauen. „Ich habe schon oft den Satz gehört „Noten waren für mich immer ein Buch mit sieben Siegeln“ und finde es schade, wenn dieser Umstand Menschen daran hindert, aktiv zu musizieren! Dabei genügen schon einfache Grundlagen des Notenlesens, um beim Singen oder Instrumentalspiel besser und vor allem selbständiger zurecht zu kommen. Auch Eltern, die ihren Kindern helfen möchten, wenn diese gerade Noten lernen, können in meinem Workshop gute Grundkenntnisse erlangen.“

Die studierte Violinistin Bettina Pronobis ist selbst seit ihrer Jugend engagierte Chorsängerin und verfügt über langjährige Unterrichtserfahrung mit allen Altersstufen. Ihr Anliegen ist es nicht nur, die Systematik unseres Tonsystems zu vermitteln, sondern auch die neu erworbenen Fähigkeiten zu trainieren. Dabei wird die individuelle Zielsetzung der Teilnehmer berücksichtigt.

Die Kosten für den einzelnen Workshop betragen 25 Euro. Die Teilnehmer werden gebeten, Bleistift und Radiergummi mitzubringen. Veranstaltungsort ist das Pestalozzihaus in Bergkamen-Mitte, Pestalozzistr. 6. Der Workshop beginnt am 30. August und geht bis zum 20. September 2019. Er umfasst 4 Lektionen von jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen nimmt die Musikschule Bergkamen bis zum 26. August 2019 telefonisch unter Nummer 02306 – 307730 oder per e-mail unter info@musikschule-bergkamen.de entgegen.




Detlev Göke lädt ein: Das MitSingDing … alle singen hit! im Thorheim

Wie bereits in den Jahren 2013 – 2016 können sich alle wieder am  Freitag, 6. September, ab 19.30 Uhr auf gemeinsames Singen in Bergkamen freuen! Diese neue Veranstaltungsreihe im Thorheim (vormals „Haus Schmülling“) konnte Detlev Göke „Das MitSingDing“ von und mit Stefan Nussbaum begeistern, das schon erfolgreich in vielen anderen Städten stattfindet.

Beim MitSingDing treffen sich Menschen wie Du und ich in lockerer Atmosphäre und singen mit allen alles: Gassenhauer, Chart-Hits, Schlager, Evergreens und Radio-Songs. Niemand braucht sich um Texte zu kümmern, denn die wirft der Beamer an die Wand. Jeder ist herzlich willkommen, ob als Gern-Singer, Schön-Singer, Lautsänger, Leisesummer oder sogar eigentlich-nie-Sänger.

Stefan Nussbaum singt mitreißend, spielt dazu gekonnt Gitarre und moderiert mit Witz. Und die Stimmung kommt von ganz allein, denn: alle singen hit!

(www.MitSingDing.de)

Das 1. Bergkamener MitSingDing

Freitag, 06.09.2019, 19:30 Uhr

Thorheim

Landwehrstr. 160

59192 Bergkamen

Einlass 19:00 Uhr

Eintritt: 10,00 EUR + Verzehrgutschein 5,00 EUR

Anmeldung erwünscht unter: bergkamen@MitSingDing.de

Bitte bereits vormerken:

Mittwoch, 11.12.2019, 19:30 Uhr,    Mittwoch, 11.03.2020, 19:30 Uhr,   Mittwoch, 10.06.2020, 19:30 Uhr




Mutmaßlicher Sexualstraftäter am Donnerstagnachmittag in Senden/Kreis Coesfeld festgenommen

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung wurde am heutigen Donnerstag kurz nach 15 Uhr in Senden im Kreis Coesfeld der 24-jährige mutmaßliche Sexualstraftäter aus Bergkamen von der Polizei festgenommen.  Er wird zur Verkündung des bestehenden Haftbefehls einem Haftrichter vorgeführt werden.

Gegen 8 Uhr wurde im Rahmen eines Polizeieinsatzes wurde bekannt, dass sich ein mit Öffentlichkeitsfahndung gesuchter Sexualstraftäter in Darup aufhält. Sofort wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen auch unter Einsatz eines Polizeihubschraubers und Man-Trailer Hunde eingeleitet. Alarmiert wurden auch die Mitarbeiter des Öffentlichen Personen Nahverkehrs im Kreis Coesfeld.

Die Polizei hat deshalb die öffentliche Fahndung nach dem Bergkamener aufgehoben. Wir kommen der Aufforderung der Polizei nach und löschen die Fotos vom mutmaßlichen Täter.




Stadtsportgemeinschaft lädt nach den Sommerferien Vereinsvertreter zum Seminar ein

Die Stadtsportgemeinschaft Bergkamen bietet nach den Sommerferien ein Seminar mit dem Kurstitel „Sportversicherung und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft“ an, zu dem die Bergkamener Sportvereine interessierte Vereinsvertreter anmelden können.

Das Seminar findet am Montag, 16. September 2019, im „Treffpunkt“ an der Lessingstraße von 18.00 bis 22.00 Uhr statt.

Ein Referent des Landessportbundes NRW wird dann über die Sporthilfe NRW und die Verwaltungsberufsgenossenschaft als Versicherungsträger und deren Aufgaben und Arbeitsinhalte berichten. Selbstverständlich besteht ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmer/-innen aus ihrem Vereinsalltag.




Grundkurs Grünholz schnitzen für Kinder ab 7 Jahre

Das Arbeiten mit dem Schnitzmesser übt auf Kinder eine große Anziehungskraft aus. In diesen Schnitzkursen lernen die Kinder den sicheren Umgang und den handwerklichen Gebrauch der Schnitzmesser am Holz kennen. Des Weiteren werden in diesen Kursen Arbeitssicherheit und Grundtechniken des Schnitzens vermittelt und an praktischen Beispielen geübt.

Die Kinder nähern sich dem Werkstoff Holz in kreativer Weise und lernen, kleine Objekte aus heimischem Holz zu schnitzen.

Dieser eintägige Grundkurs wird angeboten am Sonntag, 22. September, von 11.00 bis 14.00 Uhr.
Durchgeführt wird der Schnitzkurs von der Naturerlebnis-Pädagogin Heike Barth und der Wildnispädagogin Sandra Bille. Die Kinder sollten solides geschlossenes Schuhwerk und eine lange Hose tragen. Der Kurs findet draußen (offener Unterstand) statt.

Die Kosten für diesen Grundkurs betragen 30 Euro/Kind. Maximal können 12 Kinder an dem Kurs teilnehmen. Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de