Frau brauchte Schmerzmittel: Mildes Urteil nach Unfallflucht
von Andreas Milk
Rentner Manfred T. (Name geändert) aus Bergkamen tat sich schwer damit, sein Vergehen zuzugeben: Unfallflucht wurde ihm im Prozess am Amtsgericht Kamen vorgeworfen. Die Umstände waren allerdings auch sehr besonders. Der Unfall geschah vor seinem Haus, und T. gab danach nur deshalb Gas, weil er erstens zehn Minuten später eh zurück sein würde und zweitens in diesen zehn Minuten ein dringend benötigtes Schmerzmittel für seine 81-jährige Frau aus der Apotheke holen wollte. Aber es hilft nichs: Der Tatbestand war erfüllt, auch wenn T. sogar früher an den Unfallort zurückkehrte, als die Polizei für die Anfahrt brauchte.
Erst mal hatte T. vor Gericht behauptet: Er habe von dem Crash nichts bemerkt. Ein Gutachter dagegen stellte fest: Kann gar nicht sein! Denn T. war mit seinem Ford beim Zurücksetzen auf die Anhängerkupplung eines Transporters gefahren. Das muss erstens Lärm erzeugt haben, zweitens wurde T.s Ford hinten angehoben. Nichts mitgekriegt? Ausgeschlossen. Aber dass das eine Schutzbehauptung gewesen war, gab T. eben am Ende doch noch zu.
Wäre er stur geblieben, hätte es heißen können: Wer so etwas beim Fahren nicht wahrnimmt, darf keinesfalls am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verglich den Vorgang mit dem Einparken in eine Garage bei geschlossenem Garagentor. Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 60 Euro plus drei Monate Fahrverbot. Und weil das Gericht T.s Führerschein nach der Anklagezulassung vor drei Monaten und zwei Tagen sowieso schon einkassiert hatte, durfte T. ihn nach der Urteilsverkündung wieder mit nach Hause nehmen: Das Fahrverbot ist schon abgegolten.






