Reingeritten von Mann und Sohn: Frauen vor Gericht
von Andreas Milk
Zwei Männer bauen Mist – und zwei Frauen landen dafür auf der Anklagebank. So war es jetzt im Kamener Amtsgericht: Eine Bergkamenerin wurde beschuldigt, eine Autofahrt ihres Mannes zugelassen zu haben, obwohl er keinen Führerschein besaß; die zweite Frau war selbst in einem Wagen unterwegs gewesen – ohne Haftpflichtversicherung.
Im Fall des fehlenden Führerscheins erklärte Simone T. (36, Namen geändert): Dass ihr Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, habe sie nicht gewusst. Und das stimmte anscheinend auch. Ihr Mann jedenfalls, als Zeuge geladen, bestätigte die Angaben von Simone T. mit Nachdruck. Er wird später selbst noch einen Prozess bekommmen. Am 2. Mai 2025 war er im Audi seiner Frau – die auch keinen Führerschein hat und den Wagen als Geschenk von der Oma bekam – auf der Töddinghauser Straße mit einem Linienbus zusammengestoßen. Danach soll er getürmt sein. Er behauptet allerdings: Der Busfahrer sei abgehauen. Fest steht: Fahren durfte Simone T.s Mann seit Juli 2017 nicht mehr. Kennen gelernt hat sich das Paar 2018. Der Besitz oder Nicht-Besitz eines gültigen „Lappens“ war in der Ehe anscheinend nie ein Thema. Nach dem Unfall mit dem Bus sei sie über die Ermittlungen der Polizei einigermaßen baff gewesen, sagte Simone T. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. Das Paar nutzt inzwischen E-Bikes statt Omas Geschenk. Im Februar hat der Mann seinen Gerichtstermin.
Und was die Sache mit der fehlenden Haftpflichtversicherung betrifft: Dabei ging es um die 40-jährige Altenpflegerin Jessica F. und eine Autofahrt am Morgen des 28. März vorigen Jahres. Sie endete mit einem Unfall. Schaden am gegnerischen Fahrzeug: mehr als 8.700 Euro. Jessica F. berichtete, um die Versicherung hätte sich ihr Sohn kümmern sollen. Doch der leitete Mutters Geld nicht wie verabredet an das Versicherungsunternehmen weiter. Konsequenz: Der Versicherungsschutz erlosch. F. wurde zu einer geringen Geldstrafe verurteilt: 20 Tagessätze à 25 Euro wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sie hätte sich halt kümmern müssen, fand der Richter. Von einem einmonatigen Fahrverbot – gefordert vom Vertreter der Staatsanwaltschaft – sah er aber ab. Denn das hätte F. vor ein Riesenproblem im Job gestellt. Neben der Geldstrafe muss sie obendrein für den Unfallschaden zahlen.


