Kein Unterhalt gezahlt: Lebenshilfe statt Knast-Gefahr
von Andreas Milk
Halb Strafprozess, halb Lebenshilfe: Dieser Gerichtstermin hat den 48-jährigen Kamener Markus T. (Namen geändert) ein Stück weiter gebracht. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht war ursprünglich gegen ihn ein Strafbefehl erlassen worden. Der lautete auf fünf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. T. legte Einspruch ein, sodass jetzt mündlich verhandelt wurde. Bei dieser Gelegenheit gab es auch das erste Auge-in-Auge-Gespräch mit der zuständigen Frau vom Bergkamener Jugendamt.
In Bergkamen wohnt Karin F. (46), Mutter zweier Töchter. Beide sind von Markus T., und für die jüngere ist T. eben noch unterhaltspflichtig. Es geht um 523 Euro monatlich. Dieses Geld war er zwischen September 2024 und Juni ’25 mehrfach schuldig geblieben. Die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt sprang ein, damit Karin F. das Geld für ihr Kind bekam.
Markus T. verdient zwar als Berufskraftfahrer gutes Geld. Aber: „Ich stecke finanziell in der Klemme“, bekannte er. Zehn Gläubiger warteten auf insgesamt gut 5.000 Euro. T.s Psyche ist angeschlagen; es gibt depressive Phasen. Umso wichtiger, dass er sich Hilfe suche, machte ihm der Richter klar. T. kündigte an, zur Schuldnerberatung zu gehen. Und: Bei der Sparkasse habe er schon ein P-Konto eingerichtet – ein Konto, das bei einer bestehenden Pfändung ein lebensnotwendiges Minimum vor dem Zugriff von Gläubigern schützt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft riet T., gleich auch seine Unterhaltsverpflichtung dort eintragen zu lassen. Unterhalt hat immer Vorrang vor Ansprüchen anderer Gläubiger.
Vom Richter kam noch die Empfehlung, über einen Gang zum Arzt (wegen der Depression) und über die Einschaltung eines gesetzlichen Betreuers (wegen der Geldmisere) nachzudenken. Das Wichtigste aber erst einmal: die drohende Haft ist vom Tisch – vielmehr wurde das Verfahren gegen T. vorläufig eingestellt mit der Auflage, in den kommenden zwölf Monaten jeweils 523 Euro ans Bergkamener Jugendamt zu überweisen.
Dort ist in Sachen T. inzwischen ein Rückstand von rund 8.000 Euro zu verzeichnen. Sie lasse immer über Lösungen mit sich reden, versicherte die Frau vom Amt – das gelte auch für einen Pfändungsbeschluss gegen Markus T., der seit einigen Tagen in der Welt sei. Letztlich wäre nichts schlechter für die Beteiligten, als wenn T. tatsächlich im Gefängnis verschwände. Job und Einkommen wären weg – von Folgen für T.s Psyche ganz zu schweigen.