AfA fordert Nachbesserungen im Gesetzentwurf zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt

Der Unterbezirk der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA)  fordert Nachbesserungen in einer aktuellen Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt neu regelt. Ohne diese Änderungen wären nach den aktuellen Plänen für den Kreis Unna Mittel zur Integration von nur 240 Langzeitarbeitslosen vorgesehen.

Aktuell finanziert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert bis zum Jahresende ein Programm, das im Kreis Unna für ca. 620 Langzeitarbeitslose verbesserte Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Dieses Bundesprogramm zur Integration Langzeitarbeitsloser soll nun dauerhaft durch eine Regelförderung im SGB II ersetzt werden.  Das hat nach Auffassung der AfA negative Folgen – auch für die Langzeitarbeitslosen im Kreis Unna. Im Juli 2018 waren im Kreis 5.491 Langzeitarbeitslose (36% der Arbeitslosen) gemeldet gewesen.

Die Forderungen der AfA lauten:

1. Die AfA fordert, dass die Anspruchsvoraussetzung auf die Dauer der Arbeitslosigkeit auf 4 Jahre (Gesetzentwurf: 7 Jahre) verkürzt wird. Mit andauernder Arbeitslosigkeit nehmen Vermittlungshemmnisse zu.

2. Die AfA fordert eine Bezahlung nach Tariflohn. Die AfA wendet sich so gegen eine

Benachteiligung tarifgebundener Arbeitgeber. Öffentliche Arbeitgeber werden sich nur beteiligen können, wenn der Lohnzuschuss in Höhe des Tariflohnes erfolgt.

3. Langzeitarbeitslose müssen in der Arbeitslosenversicherung angemeldet werden. Die AfA unterstützt diese Forderung des DBG und des Deutschen Städtetages.

4. Durch die Einführung eines Passiv-Aktiv-Transfers kann der Kreis Unna Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Der Kreis kann dadurch eingesparte Mittel aus der Sozialhilfe zur Finanzierung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen einsetzen.

5. Die AfA will zusätzliche Belastungen des Arbeitsmarktes für den Kreis Unna vermeiden. Die AfA fordert für ca. 620 Teilnehmer die Weiterführung der Bundesförderung nach dem Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie eine Aufstockung um die geplanten 240 Plätze für den Kreis Unna.