52-jährige Bergkamenerin Opfer eines Raubüberfalls in Nordkirchen – mutmaßlicher Täter sitzt in Untersuchungshaft

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Eine 52-jährige Bergkamenerin und eine 51-jährige Nordkirchenerin wurden am Samstag, 19. Mai, in ihrem Auto Opfer eines Raubüberfalls in Nordkirchen. Der mutmaßliche Täter sitzt, nachdem er einen Tag vorher einer Seniorin die Handtasche geraubt hatte und am vergangenen Donnerstag bei einem Ladendiebstahl auffiel, jetzt in Untersuchungshaft.

Als die beiden Frauen an einem Stoppschild an der Kreuzung Alte Ascheberger Straße/ Münsterstraße anhielten, stellte sich plötzlich ein zunächst unbekannter Mann vor den Wagen und zeigte mit einer Pistole auf sie. Der Täter zwang die Fahrerin auf den Rücksitz und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Ortsmitte. Unterwegs forderte er von den Frauen Bargeld. Im Ortskern von Nordkirchen  verließ er den Wagen und flüchtete zu Fuß mit einem Teil des Bargeldes der Frauen. Die sofort von der Polizei eingeleitete Fahndung, zu der auch ein Hubschrauber eingesetzt wurde, blieb zunächst ohne Erfolg.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 18-jährigen Wohnungslosen.  Er war am Donnerstagmorgen, 24. Mai, in Lüdinghausen in einem Lebensmittelmarkt beim Ladendiebstahl aufgefallen. Er rangelte mit dem Personal, konnte sich losreißen und flüchten. Das Diebesgut ließ er zurück. Ein Mitarbeiter des Marktes verletzte sich leicht.

Im Rahmen der Fahndung stellten Polizisten den Tatverdächtigen auf der Gartenbank eines Hauses an der Selmer Straße. Bewohner hatten eine schlafende, unbekannte Person in ihrem Garten gemeldet. Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei dem vorläufig Festgenommenen um den Tatverdächtigen bezüglich des Überfalls auf die beiden Frauen und um den Handtaschenräuber handeln könnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster führten Polizisten ihn beim Amtsgericht Lüdinghausen vor. Dort erließ die zuständige Richterin einen Untersuchungshaftbefehl und veranlasste die Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt. Bei dem Beschuldigten konnten die Polizisten allerdings weder persönliche Dinge noch das Diebesgut oder die Tatwaffe finden.