2015 wird’s für die Bergkamener teurer: Bescheide sagen jetzt wie viel

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2015 müssen die Bergkamener für die Abgaben an die Stadt viel tiefer in die Tische greifen. Wie viel es genau für jeden wird, steht in den Abgabenbescheiden, die jetzt an die Bürgerinnen und Bürger versandt werden.

RathausIn den nächsten Tagen werden rund 20.000 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verteilt.

In der Zeit vom 15. bis 31. Januar werden die Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2015 zu entrichten.

Am 16. Januargehen rund 17.000 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung an die Deutsche Post.

Im Dezember 2014 wurden die beschlossenen Steuer- bzw. Gebührenveränderungen bereits ausführlich angekündigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2013 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise, so dass sich in vielen Fällen eine Fragestellung erübrigt.

Es wird empfohlen der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Bei einem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen. Aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgt die Mitteilung des Finanzamtes über einen Eigentumswechsel mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres.